Alle 18 Artikel zum Thema filesharing auf netzwertig.com:
Einst galt das Peer-to-Peer-Verfahren als Innovation, die einen effektiveren und kostenschonenderen Datenaustausch ermöglicht. Mittlerweile hängt dem Ansatz jedoch der Makel des Bösen und Illegalen an. Zeit, den Ruf von P2P wieder aufzupolieren.
Quelle: Wikimedia Commons
Vor einigen Wochen sprach ich mit den Machern eines Startups, deren Technologie auf einem
Peer-to-Peer-Ansatz (P2P) basiert. Statt über einen zentralen Server läuft die Kommunikation der Daten direkt zwischen den Nutzern ab. Viele bekannte Onlineservices verwenden P2P zumindest teilweise, unter anderem
Skype und
Spotify. Doch für manche steht P2P auch als Synonym für Piraterie und Urheberrechtsverstöße, da einschlägige Tauschbörsen und Filesharing-Konzepte (Napster, Kazaa, BitTorrent) auf dem P2P-Ansatz fußen oder dies bis zu ihrer Schließung taten.
P2P mit illegalen Aktivitäten gleichzusetzen, ist zwar vollkommen falsch. Doch der Ruf dieser innovativen, vielseitigen und effektiven Technik hat aufgrund der jahrelangen Diskreditierung des Verfahrens durch die Contentindustrie, Politiker und auch Medien erheblich gelitten – so sehr, dass die Gründer des eingangs erwähnten Startups mich fragten, ob ich in einem eventuellen Beitrag über den Service davon absehen könnte, die P2P-Funktionalität als Aufhänger anzuführen. Zu stark sei ihrer Ansicht nach die Stigmatisierung des Prinzips der direkten Kommunikation zwischen Anwendern und zu groß sei das Risiko von Assoziationen, die den Dienst zu unrecht sofort in eine zwielichtige Ecke rücken würden.
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Kick a file ist eine Facebook-App zum Transfer von Dateien – kann man aus einer solchen Idee ein Startup bauen?
Während
das Berliner Startup Pipe seinen offiziellen Launch noch vor sich hat, war der Schweizer Entwickler Boris Stock schneller und hat mit
Kick a file ein ähnliches Angebot lanciert:
Kick a file ist eine Facebook-App, die den Austausch von Dateien bis zu einer Grösse von einem Gigabyte über das soziale Netzwerk ermöglicht. Die Verwendung ist einfach: Nach der Autorisierung der App kann der Nutzer einen seiner Kontakte als Empfänger auswählen, der daraufhin eine Einladung zur App erhält. Nach dem Akzeptieren wird die Datei entweder direkt Peer-to-Peer übertragen – sofern beide Nutzer online sind -, oder kann auf dem Server für 24 Stunden zwischengelagert werden. In beiden Fällen hat Facebook keinen Zugriff auf die Datei.
Zwar ist es so, dass an Diensten zum Austausch von Dateien grundsätzlich kein Mangel besteht. Skype, Dropbox, Yousendit und Co. bieten bereits zahlreiche Möglichkeiten zum Transfer von Daten. Die technische Schwelle und der Einrichtungsaufwand sind aber gerade für Gelegenheitsnutzer nicht attraktiv. Da macht es Sinn, eine besonders komfortable Alternative anzubieten, die auf der Facebook-Plattform aufsetzt und keine Installationen notwendig macht. Aber reicht dieser Convenience-Vorteil?
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Pipe erlaubt den direkten Austausch von Dateien zwischen zwei Facebook-Nutzern ohne zwischengeschalteten Server. Weder das Berliner Startup noch Facebook erfahren dabei, welche Daten oder Inhalte Anwender austauschen.
Es existieren gefühlte tausend Verfahren, um Dateien über das Netz mit anderen Anwendern zu teilen (erst gestern
berichteten wir über doctape). Doch Facebook – ein Ort, an dem sich 850 Millionen Menschen mindestens einmal im Monat einloggen, die Hälfte davon täglich – mangelt es an komfortablen, sicheren Verfahren, um Dateien zwischen Kontakten zu transferieren.
Mit firefly gibt es zwar eine nette Facebook-App, um Freunden Dateien direkt über das soziale Netzwerk zugänglich zu machen. Allerdings stehen insgesamt “nur” zwei Gbyte Speicherplatz zur Verfügung, zudem versucht die Applikation stetig, Informationen über Aktivitäten auf der eigenen Facebook-Pinnwand zu veröffentlichen, was auf Dauer nervt.
Philip Eggersglüß, Marco Rydmann und Simon Hossell wollen mit ihrem kurz vor dem Beta-Launch stehenden, eigenfinanzierten Berliner Startup Pipe deshalb eine neue Art des Teilens von Dateien über Facebook etablieren. Kernmerkmale ihres Produkts sind maximale Simplizität sowie eine direkte Übermittlung von Dateien von einem Anwender zum anderen, ohne dass ein zwischengeschalteter Server als Host der jeweiligen Dateien erforderlich ist.
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Entgegen der verbreiteten Annahme handelt es sich beim Urheberrecht nicht um mit Privateigentum vergleichbares ‘geistiges Eigentum’, sondern um ein Monopolrecht auf Verwertung der geschützten Werke.
“Raubkopie”
“Enteignung”
“Piraterie”
“Filesharing ist Diebstahl”
Das sind die Kampfbegriffe und Aussagen in der Urheberrechtsdebatte, die den Blick auf das Wesentliche verstellen. Sie alle fußen auf einem Bild, das nicht der Wahrheit entspricht: Urheberrecht ist geistiges Eigentum, ist das Gleiche wie Eigentum an physischen Gütern.
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Mit Opera Unite kann man den eigenen Browser zum Webserver machen.
Der Browser-Hersteller
Opera hat heute ein neues Feature seines gleichnamigen Browsers vorgestellt, das potentiell das Internet verändern kann.
Opera Unite erweitert Opera in der kommenden Version 10 um einen Webserver. Statt wie sonst üblich auf Webanwendungen auf Servern zuzugreifen, können Browser mit Unite direkt mit anderen Browsern kommunizieren. Im Prinzip eine Weiterentwicklung von P2P vom reinen Filesharing mit speziellen Clients hin in Richtung Browser und allgemeiner Webeinsatz.
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Immer wieder tauchen Studien auf, die belegen wollen, warum Filesharing und illegale Downloads sich doch nicht negativ auf die Medienbranche auswirken. Statt solche Märchen zu verbreiten, wäre es angebrachter, das Kind bei seinem Namen zu nennen.
Es hat sich zu einer Mode entwickelt, durch Studien oder Untersuchungen belegen zu wollen, dass Filesharing und “illegale” Downloads nur geringe, keine oder womögliche sogar positive Auswirkungen auf das Kaufverhalten der Konsumenten haben. Und es ist durchaus legitim, die Folgen der Digitalisierung auf die Medienmärkte zu untersuchen, statt blind den Behauptungen der Betroffenen zu vertrauen.
Das Problem ist aber, dass nicht selten die eigene Interpretation der jeweiligen Studie dafür herhalten muss, um aufzuzeigen, wie harmlos Tauschbörsen & andere, nicht autorisierte Angebote für die Musik-, Film- und Buchindustrie angeblich sind. Wie oft bin ich in letzter Zeit nicht auf Berichte und Blogpostings mit Überschriften wie “Music Sale losses due to Gaming/DVDs, not P2P” (Sinngemäß: Einbruch im Musikgeschäft wegen Spielen und DVDs, nicht aufgrund von Tauschbörsen), “Musik-Piraten sind eifrigste Musik-Käufer” oder “Buch-Piraterie harmloser als gedacht” (ja das war bei uns) gestoßen.
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Das Urteil im Pirate-Bay-Prozess wurde heute bekannt. Peter Sunde: Schuldig. Fredrik Neij: Schuldig. Gottfrid Svartholm: Schuldig. Carl Lundström: Schuldig. Dazu kommt Schadenersatz in Höhe von insgesamt 30 Millionen Schwedischen Kronen (2,75 Millionen Euro).
Die Pirate-Bay-Betreiber wurden der Beihilfe zu Verstößen gegen das Urheberrecht für schuldig befunden. Das Schwedische Gericht folgte der von der Anklage geforderten Schadenshöhe von 10 Millionen Euro nicht, sprach aber die Haftstrafen von jeweils einem Jahr für die Angeklagten aus.
Die Angeklagten haben bereits Berufung angekündigt. Peter Sunde, einer der Angeklagten, hat betont, dass diese Entscheidung nicht das Ende bedeutet. Die endgültige Entscheidung könnte noch Jahre auf sich warten lassen.
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Der Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels kündigt Massenklagen gegen Filesharer an, welche urheberrechtlich geschützte E-Books teilen. Er will, so scheint es, den Gang der Musikindustrie komplett wiederholen.
Das war mir entgangen.
Spiegel Online berichtet über präventives Säbelrasseln des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels pünktlich zur
Einführung von massentauglichen E-Books in Deutschland:
“Wir werden in aller Schärfe gegen den illegalen Download, gegen den Diebstahl im Internet, vorgehen” und “die Gerichte mit Tausenden von Verfahren beschäftigen”, sagte der Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, Alexander Skipis, zur Eröffnung der Leipziger Buchmesse am Donnerstag. “Die Politik zwingt uns zu diesem Schritt.” Sie neige zur Bagatellisierung dieses “organisierten Verbrechens”.
Das ist natürlich starker Tobak für jeden, der sich mit dem Thema ein bisschen beschäftigt. Zum einen zeigt die Politik bei Gesetzesänderungen im Themenfeld Urheberrecht eine starke Tendenz zugunsten der Urheber und Rechteinhaber und zum Nachteil der Konsumenten. Zum anderen handelt es sich bei Filesharing nicht um Diebstahl, geschweige denn um ‘organisiertes Verbrechen’.
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Die Futurezone des ORF hat ein sehr lesenswertes Interview mit Franz Schmidbauer, einem Richter am Landesgericht Salzburg, zum Thema Urheberrecht und Filesharing geführt. Darin spricht Schmidbauer einige Punkte zu diesem Themenkomplex angenehm deutlich aus.
Zum Beispiel, warum Download urheberrechtlich geschütztem Materials (Illegaler Download) nicht als Diebstahl bezeichnet werden kann:
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Wer kennt das nicht: Man will nur mal schnell ein paar Dateien von einem Rechner zu einem anderen im lokalen Netzwerk übertragen. Einfache Sache eigentlich, doch dummerweise ist einer der beiden ein PC und der andere ein Mac. Oder man hat keine Admin-Rechte auf den Rechnern. Oder Windows ist einfach mal wieder schlecht gelaunt.
Abhilfe bei solchen und vielen ähnlichen Problemen schafft
das LAN-Filesharing-Tool P300. Das Programm ist eine Art Schweizer Taschenmesser für lokalen Dateientausch, komplett mit Suchfunktion, einem Web-Interface und lokalem Chat.
P300 ist Java-basiert und läuft damit unter Windows, OS X und Linux. Die Software lässt sich direkt nach dem Herunterladen ohne jede weitere Installation starten. Wer mag, kann P300 sogar direkt vom Browser aus als Java WebStart-Prozess laufen lassen.
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