Verwirrung um neue Streaming-Tarife für Freemium-Dienste:
Die GEMA hat sich geirrt

Unmissverständlich bestätigte uns die GEMA zweimal, dass auch Freemium-Musikangebote von dem vorteilhaften BITKOM-Gesamtvertrag berücksichtigt werden. Nun ließ uns ein Sprecher wissen, dass man sich geirrt habe. simfy-CEO Gerrit Schumann kritisiert unterdessen den neuen Tarif für werbefinanzierte Streaming-Dienste.

Gestern berichteten wir über den neuen GEMA-Tarif für werbefinanzierte Musikdienste und verwiesen auf die Aussage eines GEMA-Sprechers, der uns erklärte, dass Freemium-Angebote wie simfy, Spotify etc. bereits vom vor zwei Wochen vorgestellten Gesamtvertrag mit dem BITKOM zu entgeltpflichtigen Musikangeboten umfasst werden, und dass dementsprechend die darin definierten, pauschalen Lizenzgebühren pro Nutzer und Monat gelten.

Das unmissverständliche Zitat des Sprechers, das wir per Mail vorliegen haben: “Streaming-Dienste auf Freemium-Basis werden von der Vereinbarung mit dem Bitkom abgedeckt. Lediglich rein werbefinanzierte Dienste betrifft der neue Tarif”. Schon vor zwei Wochen erklärte uns ein anderer GEMA-Sprecher mit ähnlicher Wortwahl, dass die BITKOM-Vereinbarung auch für Freemium-Angebote gelte und lediglich für komplett werbefinanzierte Anbieter ein eigener Tarif zum Tragen käme.

Wie sich nun herausstellt, haben sich beide GEMA-Sprecher geirrt. simfy-Pressechef Marcus von Husen erklärte uns, dass bei Freemium-Anbietern für die Bezahl-Komponente der BITKOM-Tarif und für die Free-Komponente der am Montag von der GEMA vorgestellte Tarif für werbefinanzierte Anbieter gelte.

Konfrontiert mit dieser Aussage bat der GEMA-Sprecher um Entschuldigung: ”Aufgrund eines internen Missverständnisses waren die Information, die ich vorliegen hatte, nicht ganz richtig. Das nehme ich gern auf meine Kappe”

Fehler macht natürlich jeder. Es verwundert aber schon, dass zwei unterschiedliche Vertreter der GEMA unabhängig voneinander jeweils die Gültigkeit der BITKOM-Regelung für Freemium-Dienste hervorhoben, und dass in einer derartig elementaren Frage trotz der Rücksprache mit der jeweiligen Fachabteilung eine solche Falschinformation verbreitet wird. In Verbindung mit den teilweise recht ungenau formulierten Pressemitteilungenin der zum BITKOM-Vertrag heißt es beispielsweise “Rein werbefinanzierte Musikdienste und Musikvideos werden von dem Vertrag bisher noch nicht abgedeckt”, wobei das “rein” sehr viel Spielraum für Interpretationen lässt - entsteht der Verdacht, die GEMA habe ein Interesse an einer möglichst inkonsistenten, Intransparenz statt Transparenz schaffenden Medienberichterstattung in Bezug auf die Tarife.

Für Music-On-Demand-Anbieter, die eine Paid- und eine Gratis-Variante bereitstellen, gelten nun in jedem Fall folgende Regeln: Für jeden zahlenden Nutzer wird ungeachtet von der Anzahl gestreamter Titel eine pauschale monatliche Lizenzgebühr von etwa einem Euro fällig (bei einer typisch bepreisten Musik-Flatrate). Für jeden Gratis-Hörer dagegen zahlen Musikdienste (bei hohem Interaktivitätsgrad) die von der GEMA festgelegte Mindestvergütung von 0,6 Cent pro Song (oder, sollten die Werbeeinnahmen richtig sprudeln, eine Umsatzbeteiligung von 10,25 Prozent).

Dienste wie simfy oder das vor einem Deutschlandstart stehende Spotify müssen sich daher genau überlegen, in welchem Maße sie kostenfreies Musikstreaming ermöglichen wollen. simfy erlaubt dies derzeit für fünf Stunden pro Monat – bei 15 Songs pro Stunde wären dies 75 Songs, für die das Kölner Startup gemäß dem neuen Tarif 75 x 0,6 Cent = 0,45 Euro an die GEMA abführen müsste – zusätzlich zu den Lizenzgebühren, die an die Labels fließen.

simfy-CEO Gerrit Schumann kritisierte den neuen Tarif für werbefinanzierte Angebote gegenüber netzwertig.com:

“Mit den neuen veröffentlichten Tarifen für werbefinanziertes Streaming sind wir nicht zufrieden. Wir glauben nicht, dass sich auf dieser Grundlage werbefinanziertes Streaming (legal) langfristig realisieren lässt. Auch wir stehen somit vor der Entscheidung, ob und wie es mit unserem werbefinanziertem Angebot in Deutschland weitergeht. Die internationale Wettbewerbsfähigkeit des deutschen digitalen Musikmarktes sehe ich somit nicht gewährleistet, denn im Vergleich zu anderen Ländern sind die Tarife deutlich zu hoch.”

(Illustration: stock.xchng/kjsz)

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5 Kommentare

  1. Felix G.
    schrieb am 22. Dezember 2011 um 19:03 Uhr (#)

    War mal wieder klar.

  2. Robert Frunzke
    schrieb am 26. Dezember 2011 um 15:00 Uhr (#)

    “Das nehme ich gern auf meine Kappe.” …

    Martin: tue Dir selbst einen Gefallen, und tue bitte genau das nicht.

    Das Verbreiten von Informationen, die juristisch noch unklar sind mag Dich persönlich jetzt noch nicht weiter tangieren. Und es interessiert die Anwälte der jeweiligen Parteien auch noch nicht…

    Aber sobald Du auf irgendeine Art und Weise juristisch relevant wirst, wirst Du in Dinge hineingezogen werden, die Du eigentlich nur als Außenstehender Beobachter kommentieren wolltest.

    1. Schreibt hier auf dem Blog Martin Weigert
      schrieb am 26. Dezember 2011 um 16:25 Uhr (#)

      ? Lies nochmal. Diese
      Aussage ist nicht von mir.

    2. Robert Frunzke
      schrieb am 26. Dezember 2011 um 17:47 Uhr (#)

      Egal, was die juristische Front der GEMA verkündet, die alleinige Daseinsberechtigung der “Abteilung Input” der GEMA ist und bleibt die Erwirtschaftung von Lizenzgeldern – egal aus welchen Quellen, solange es auch nur ansatzweise mit ihrem politisch Auftrag in Einklang zu bringen ist. Und das gilt, ganz egal was einzelne Hanseln lieb gemeint aus Gutgläubigkeit (oder sich selbst vorgemachter sich Sinn-in-dieser-Welt-Schaffender Funktion) vorkaspern.

      Vergiss bitte nicht: juristisch ist das, was die Jungs da sagen und schreiben ziemlich irrelevant! (das scheint einer der Vorzüge eines Juristen-Jobs zu sein, man kann ganz viel sagen, aber vor Gericht relevant ist nur ein Teil davon – als Jurist weiß man natürlich auch, welcher Teil das ist.. das gehört zum 1×1, zum Survival-Training der ersten Ausbildungs-Tage!).

      Deshalb ist IMHO Deine Vermutung sehr treffend auf den Punkt gebracht: “die GEMA habe ein Interesse an einer möglichst inkonsistenten, Intransparenz statt Transparenz schaffenden Medienberichterstattung in Bezug auf die Tarife.”

      Die GEMA hat schon vor Jahrzehnten genauso wie die GEZ, die VG Wort und ähnliche “Urheberrechts-Verwertungs-Institutionen” den Pfad ihrer Unschuldigkeit verlassen (.. als niemand so genau hingeguckt hat), hat sich selbständig gemacht und zu einem ganz eigenen Profit-orientierten Unternehmen entwickelt. Was eben eigentlich niemals Sinn der Sache war. Ähnlich wie ein Ermächtigungsgesetz, zum Glück für uns nur nicht ganz so weit reichend,

      Schlagt mich, haltet mich für paranoid oder von x-beliebigen Geistern verfolgt. Aber das Thema Rechte-verwertung in Deutschland gehört auf den Präsentierteller, und es gehört mal seit langem wieder darüber geredet.

      Die Beamten, die sich momentan dahinter wohlig warm einkuscheln haben schon im letzten Jahrhundert den Bezug zu den Realitäten verloren, und hatten auch schon zu ihren glorreichen Zeiten zuviel Macht in die Hände gelegt bekommen – …wie sonst wären wohl Leute wie D.Bohlen soweit gekommen – ich traue “uns Volk” ja ein wenig Romantik zu, aber Herrn Bohlen??? Nein, nicht mit rechten Dingen ;-). Da hat jemand bei jemand anderem auf dem Schoß gesessen. Die Details will ich auch lieber garnicht wissen.

    3. Robert Frunzke
      schrieb am 26. Dezember 2011 um 17:59 Uhr (#)

      PS: aus einer puristisch demokratischen Perspektive betrachtet, sollte man auch erkennen können, dass BITKOM rein garnichts zu sagen hat. Sie haben keine demokratisch autorisiert oder anerkannte Funktion im Gesamtkonstrukt. BITKOM ist ein reiner Industrieverband, der innerhalb unserer Branche (die er repräsentieren soll) auch nicht gerade unumstritten ist.

      Niemals vergessen, wem man die Entscheidungsgewalt überlässt.

      Dass ausgerechnet BITKOM auch nur irgendetwas innerhalb der Rechteverwertungsgesellschaten wie der GEMA zu sagen hat, gebt mir stark zu denken.

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