Warner Music gegen Songbeat:
Die Geister, die sie riefen

Martin Weigert, 5. Februar 2009 12:45 Uhr, 7 Kommentare Kommentare

Songbeat, Betreiber des gleichnamigen Dienstes zum Download von Musik aus dem Netz, hat Ärger mit der Musikindustrie: Warner Music fordert von dem jungen Unternehmen, sämtliche Titel des Labels auszuklammern. Am kommenden Mittwoch trifft man sich vor Gericht.

Rechtsstreit
Rechtsstreit
Als wir am 26. November über die neueste Version von Songbeat berichteten, titelten wir “Musikindustrie in Bedrängnis: Songbeat launcht Version 2.0“. Das Berliner Startup bietet eine Desktop-Software zum kostenlosen und bequemen Herunterladen von Musik aus dem Netz.

Dass sich die beiden Gründer Philip Eggersglüß und Marco Rydman mit dem Dienst, der den Download von Millionen urheberrechtlich geschützter, im Netz verstreuter Titel ermöglicht, auf dünnes Eis begaben, war ihnen bewusst. Die Geister, die sie damit riefen, ließen auch nicht lange auf sich warten.

In einem mit dem Bundesverband der Musikindustrie (BVMI) abgestimmten Verfahren hat Warner Music, eines der vier größten Musiklabels, dem jungen Unternehmen eine einstweilige Verfügung zukommen lassen. Der Plattenkonzern fordert von Songbeat, sämtliche Warner-Titel von der Suche auszunehmen.

Das Brisante daran: Songbeat setzt für das Finden von Musik auf externe Suchdienste wie SeeqPod oder Spool.fm. Songbeat-Anwalt Maximilian Conrad erklärte gegenüber WiWo.de, er sehe das Programm daher “als einen Browser, der vergleichbar mit einer Suchmaschine wie Google nur Suchergebnisse auflistet.”

Am kommenden Mittwoch wird das Landgericht Hamburg über die einstweilige Verfügung verhandeln. Der BVMI sieht den Fall Songbeat als Musterverfahren. Der Verband setzt sich seit einiger Zeit für ein Verbot von “intelligenter Aufnahmesoftware” ein, die Zugang zu Musik ermöglicht, ohne dafür Urheber und Künstler zu entlohnen.

Philip Eggersglüß von Songbeat hat uns heute folgende Stellungnahme zukommen lassen:

Wir sehen dem Gerichtstermin am 11.02 positiv entgegen, denn wir vertreten nach wie vor den Standpunkt, dass unsere Software in Deutschland vollkommen legal ist. Das Handeln der Musikindustrie zeigt einmal mehr, dass statt Dialog nur die Konfrontation gesucht wird. Wir haben immer wieder darauf hingewiesen, dass wir über eine Vielzahl von Modellen und Möglichkeiten verfügen, gerade Inhalte aus dem Netz gemeinsam und clever für alle Beteiligten zu monetarisieren. Unsere Intention ist es, als offener Dialogpartner ein Gespräch anzubieten, in dem man verhandeln und eine gemeonsame Lösung finden kann.

Wir sind uns sicher, dass das Problem nicht im Geschäftsmodell von Songbeat zu finden ist. – Vielmehr ist die Realität, auf die gemeinsam reagiert werden muss, die allgemeine Verfügbarkeit digitaler Musik und der wenig innovative Umgang der Musikindustrie mit dieser Realität. Der Support für Songbeat ist groß – nicht nur von unseren internationalen Usern, sondern auch von Künstlern, die den Wandel erkannt haben und Songbeat als hoch effizientes Promotion-Tool ansehen.

Es ist verständlich, dass ein Lobbyverband versucht, seine Schützlinge zu verteidigen. Dies ändert jedoch nichts daran, dass juristisches Vorgehen im digitalen Musikbereich einem Kampf gegen Windmühlen gleicht. Marcel hat sich in den letzten Wochen ausführlich mit der Zukunft von Musik (im Netz) beschäftigt und aufgezeigt, wie sich trotz veränderter Rahmenbedingungen Geld verdienen lässt.

Selbst wenn das Verfahren zugunsten von Warner ausgehen und Songbeat die Titel des Labels über Filtermechanismen von der Suche ausklammern würde, wäre damit gerade einmal einer von Tausenden “unautorisierten” Zugängen zu Warners Musik im Netz blockiert. Und täglich kommen neue hinzu.

Während Anwender dann einfach zum nächsten Dienst wechseln würden, hätte die Musikindustrie einmal mehr gezeigt, wie viel Energie sie für den zum Misserfolg verdammten Kampf zur Aufrechterhaltung alter Strukturen verschwendet, statt sich für die Zukunft fit zu machen.

Allerdings wäre es auch nicht das erste Mal, dass ein Gerichtsverfahren dieser Art den Anfang einer für beide Seiten attraktiven Kooperation darstellt. Wir warten gespannt auf den 11. Februar.

Fotoquelle: Flickr/Tilo 2006 (CC-Lizenz)

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7 Kommentare

  1. hathead
    schrieb am 6. Februar 2009 um 12:40 Uhr (#)

    Geht das schon wieder los… Ich dachte wir hätten diese alberne verklagerei hinter uns. Soll Warner doch eine Liste mit Titeln schicken und Songbeat die Filtern. Dann ist Musik aus dem Hause Warner eben schon wieder ein ganzes Stück unpopulärer als der Rest…

  2. SelbstMusiker
    schrieb am 6. Februar 2009 um 14:10 Uhr (#)

    Browser, Meta-Suchmaschine hin oder her. Fakt ist doch dass die Quellen keine Radios und keine Musikshops sind. Also sind die Inhalte urheberrechtlich mindestens bedenklich. Das wissen wohl alle, aber jeder tut unschuldig. Ist doch zum Kotzen diese Scheinheiligkeit.

  3. Schreibt hier auf dem Blog Martin Weigert
    schrieb am 6. Februar 2009 um 14:39 Uhr (#)

    SelbstMusiker: Hast du schon irgendwann mal Musik unauthorisiert aus dem Netz geladen, weil es so schön schnell, einfach und bequem ging? Wenn nein, steht dir dein letzter Satz zu. Wenn doch, allerdings nicht.

  4. Daniel Niklaus
    schrieb am 6. Februar 2009 um 18:20 Uhr (#)

    Dies ändert jedoch nichts daran, dass juristisches Vorgehen im digitalen Musikbereich einem Kampf gegen Windmühlen gleicht

    Das sieht die Musikindustrie gaaaanz anders und wahrscheinlich hat sie recht.

    Wie würde die Musikwelt im Internet heute aussehen, wenn Sie Napster nicht in Grund und Boden geklagt hätten? Glaubst du iTunes würde es heute geben? Was denkst du, wie viele Investoren hätten in einen Kazaa Clone investiert, wenn die MI dort keinen Aufstand gemacht hätte?

    Es geht der MI um Flankenschutz für kostenpflichtige Dienste, Präzedenzfälle und Drohpotential. Schau dir mal das Schema an, einer der Major klagt, die anderen bleiben ruhig und eilen womöglich als Retter herbei. Unter diesem Druck verkaufst du dann viel günstiger…

    Die MI ist längst daran ein neues Geschäftsmodell aufzubauen. Und es könnte sich als äusserst lukrativ herausstellen. Sie kassieren beim Onlinedienst, dem Provider mit einer erweiterten “GEMA-Gebühr” und bei der Hardware. Da lohnt sich schon die eine oder andere Klage.

  5. Lie In The Sound
    schrieb am 7. Februar 2009 um 13:55 Uhr (#)

    Ich finde es bedenklich, dass immer nur von “der Musikindustrie” gesprochen wird. Es wird so immer suggeriert, dass es sich hier um einen superreichen Koloss handle, den man guten Gewissens bestehlen dürfe.

    Gerade Indie-Labels und Künstler leiden darunter, dass Musik von vielen einfach so aus dem Netz gezogen wird, ohne dafür einen Cent zu bezahlen.

    Die Macht (und das Geld) um entsprechende Klagen einzureichen, haben aber nur die Majors.

    Hinzu kommt, dass Unmengen an guter Musik im Netz kostenlos und legal zum Download bereit stehen. Künstler und Labels sollten meiner Meinung nach die Wahl haben, ob sie die Musik verschenken oder verkaufen und die Verbraucher diese Entscheidungen respektieren.

    DifferentStars

  6. Schreibt hier auf dem Blog Martin Weigert
    schrieb am 8. Februar 2009 um 18:23 Uhr (#)

    Die Wahl, ob sie Musik verschenken oder verkaufen, haben alle. Allein auf den Respekt der Verbraucher zu hoffen, dürfte wenig bringen.

  7. Lie In The Sound
    schrieb am 9. Februar 2009 um 15:14 Uhr (#)

    Nur was anderes bleibt denen halt nicht wirklich übrig. So schnell, wie neue Dienste (die das Downloaden jeglicher Musik ermöglichen) auftauchen, können auch die Majors nicht klagen.

    Letztlich wird’s auf die Kultur-Flatrate rauslaufen…wobei hier eben die kleinen Labels + unabhängigen Künstler die großen Verlierer sind.

    Sponsoring + Werbung (Einsatz von Musik in Werbespots etc) werden zu immer wichtigeren Einnahmequellen…nur dies ist eben auch nicht für alle praktikabel. Konsumkritische Texte passen nicht zu Cola oder Turnschuh-Werbung.

    Die Musik gleich unter einer Creative Commons Lizenz zu veröffentlichen bring viele Vorteile mit sich. Schließt die Künstler aber auch von wichtigen Einnahmequellen aus.

    So wird für deutsche TV Produktionen nur Musik aus dem Repertoire der GEMA verwendet. Da die Fernsehsender einen Pauschalvertrag mit der GEMA haben und nur noch melden müssen, welche Songs sie verwenden (sich so aufwendige Lizenzverhandlungen sparen)

    DifferentStars

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