Präventive Überwachung:
“Nicht vom Büro aus anrufen”

Wer mit wem: Seit Anfang des Jahres werden in Deutschland Verbindungsdaten gespeichert. Wie Journalisten darauf reagieren können, erklärt Markus Beckedahl im Interview.

Was hat sich für Journalisten mit dem 1. Januar verändert – was müssen sie beim Umgang mit Quellen und Kontakten beachten?

Die Vorratsdatenspeicherung ist für das Internet in Kraft getreten. Damit kann festgestellt werden, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden oder das Internet genutzt hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS wird auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten.

Wer es konkreter wissen will, dem sei die Beschreibung in der Wikipedia empfohlen.

Gespeichert wird auch, mit welcher IP-Adresse ich wann im Internet unterwegs bin. Diese Informationen können die Behörden von meinem Provider einfordern, wenn eine schwere Straftat vorliegt und ein Richter das anordnet, künftig auf ohne Richter und schon bei Verdacht. Warum ist das kritisch?

In den heutigen Zeiten von regelmässigen Daten-GAUs ist schon das Speichern an sich ein kleines Problem. Wer kann denn garantieren, dass die Datenbanken sicher bleiben? Man erinnere sich auch an die Rasterfahndung mit Verbindungsdaten, wo die Telekom Journalisten und Gewerkschafter ausspioniert hat.

Markus Beckedahl

Bloggt auf netzpolitik.org. Der Unternehmer und Aktivist für digitale Freiheiten ist Organisator der re:publica und gilt als einer der deutschen Pioniere in der politischen Kommunikation via Internet. Er berät Unternehmen und Organisationen, lehrt an der Universität Mannheim und ist Projektleiter von Creative Commons Deutschland.

Das Hauptproblem ist aber: Die Vorratsdatenspeicherung greift unverhältnismäßig in die persönliche Privatsphäre ein und verstösst meiner Meinung nach gegen das Menschenrecht auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung.

Wenn ich nun aber einen amerikanischen E-Mail-Dienst nutze und nicht Web.de oder GMX.de?

Darauf würde ich mich nicht verlassen. Die USA haben zwar noch keine Vorratsdatenspeicherung, waren aber nie zimperlich dabei, nicht-US-Bürger zu überwachen.

Nehmen wir an, ein Behördenmitarbeiter möchte Kontakt zu einem Journalisten aufnehmen und vertrauliche Daten weitergeben …

Nicht vom Büro aus anrufen oder die Büro-Mail nutzen. Lieber ein anderes Telefon, zum Beispiel eine Telefonzelle oder ein fremdes Telefon nutzen und sich für ein Treffen verabreden. Mit der Post und ohne Absender kann man auch einen Brief schicken.

Nur hundertprozentig sicher ist das auch nicht, wie verschiedene Fälle in den letzten Jahren gezeigt hat. Eine alternative Möglichkeit ist sicherlich, mit dem Journalisten per verschlüsselter Mail (PGP/GNUPG) Kontakt aufzunehmen und dafür ein Mailanbieter im fernen Ausland zu nutzen, den man mit Anonymisierungssoftware wie Tor ansurft. Allerdings sollte der Journalist auch PGP nutzen und sein offener Schlüssel bekannt sein. Sonst kann man ihn ja nicht anschreiben.

Das Nutzen von Verschlüsselungstechnologie und Anonymisierungsdiensten setzt einiges Wissen voraus und kostet Zeit. Muss ich künftig trotzdem wie James Bond arbeiten?

Wenn man auf Nummer sicher gehen will und die eigene Privatsphäre einem was wert ist, sollte man die Grundregeln beachten. Es gibt immer mehr Anleitungen im Netz, wie man die Werkzeuge nutzen kann. Und mittlerweile auch ein Tor-Plugin für den Firefox und ein GNUPG-Plugin für Outlook. Einfach und praktisch ist der Privacydongle, den der Foebud als USB-Stick vertreibt. Dort findet sich ein vorkonfigurierter Firefox-Browser drauf. Den kann man von den meisten Computern ohne installieren nutzen und eignet sich zum Beispiel auch für das Surfen in Internet-Cafés.

Das Bundesverfassungsgericht muss über die Rechtmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung entscheiden, unter anderem haben fast 35.000 Menschen Verfassungsbeschwerde eingereicht. Wie sieht der Stand dazu aus?

In einer Vorentscheidung wurde die Vorratsdatenspeicherung bis zur endgültigen Entscheidung auf schwere Straftaten und Terrorismus eingegrenzt. Das Bundesverfassungsgericht wartet auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshof. Diese findet Mitte Februar statt.

Das Interview haben wir schriftlich geführt. Die Links in Markus’ Antworten sind nachträglich von uns eingefügt und kommen nicht von ihm selber.

Dieser Beitrag wurde ursprünglich im Blog medienlese.com veröffentlicht. Im September 2009 wurden medienlese.com und netzwertig.com zusammengeführt.

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1 Kommentar

  1. mds
    schrieb am 23. Januar 2009 um 18:26 Uhr (#)

    Verschlüsselung zu verwenden ist eine sinnvolle Empfehlung. Verkehrsdaten fallen aber auch dabei an, denn Absender und Empfänger zu verschleiern ist aufwendig. Und weiss man zum Beispiel, dass Journalist A mit Informant B kommuniziert, beschafft man sich die gewünschten Informationen per Hausdurchsuchung, Lauschangriff usw. bei A und B.

    Vieles zum Thema findet man im lesenswerten «ravenhorst»-Blog unter http://blog.kairaven.de/.

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