Wenn es vertretbar sein soll, dass Pinterest-Nutzer urheberrechtlich geschützte Fotos weiterverbreiten – gilt dies dann auch für andere Inhalteformen? Es kommt darauf an, wie und wieso.
Mein gestriger Artikel zu den möglichen Auswirkungen eines weiterhin rasant wachsenden Pinterest auf die aktuelle Urheberrechtsdebatte hat zu interessanten Kommentaren geführt. Auf ein von zwei Lesern angebrachtes Argument möchte ich an dieser Stelle eingehen, weil ich es für sehr wichtig halte.
Die Leser Michael und Vlad zogen eine Parallele zwischen dem Treiben von Pinterest und dem systematischen Auslesen von bei netzwertig.com (oder auf einer beliebigen anderen Website) veröffentlichten Inhalten, die dann auf einer eigenen Website publiziert und durch eine Werbevermarktung monetarisiert werden.
Erst einmal ist dieser Vergleich spannend, da er verdeutlicht, wie bei Urheberrechtsfragen im Digitalen keine Isolierung der einzelnen Facetten möglich ist: Die Grundlage aller Inhalte im Internet sind Daten, und diese Daten – egal ob es sich dabei um Fotos, Videos, Klänge oder Texte handelt – lassen sich ohne Qualitätsverlust beliebig oft kopieren. Genau aus diesem Grund steht die Gesellschaft überhaupt erst vor der Frage, wie ein modernes Urheberrecht aussehen soll – weil die Kopie sich qualitativ nicht mehr vom Original unterscheidet und weil sie mit minimalem Aufwand erstellt, verbreitet und abgerufen werden kann.
Urheberrecht
Marcel Weiss macht einen Vorschlag für ein modernes Urheberrecht.
1. Kürzere Schutzfristen
2. Weg vom automatischen, umfassenden Urheberschutz
3. Eine Unterscheidung zwischen Privatpersonen und Urhebern mit kommerziellen Interessen und eine damit verbundene Entbündelung der verliehenen Rechte
4. Die Entkriminalisierung unkommerzieller Nutzung
Ich fange daher ganz sachte an, einfachstes Design, keine Gimmicks, kein BliBlaBlub, wie groß Buzzriders wird. Es wird sich Stück für Stück ändern. Mal hier etwas, mal da etwas.
Mit Pinterest erlebt gerade ein Webdienst einen kometenhaften Aufstieg, bei dem Nutzer tagtäglich millionenfach und in vielen Fällen unwissend gegen das Urheberrecht verstoßen. Genau ein derartiges Phänomen benötigt die Urheberrechtsdebatte.
Mittlerweile sollte es kaum noch jemanden mit Interesse an der Netzkultur und Startup-Welt geben, der nicht mindestens einen Beitrag über die urheberrechtlichen Komplikationen des visuellen Bookmarkingdienstes Pinterest gelesen hat.
Der Service aus dem kalifornischen Palo Alto erlaubt es Anwendern, Fotos und Bilder von beliebigen Websites auf virtuellen Pinnwänden abzulegen und mit anderen Mitgliedern zu teilen. Das Problem: Sofern im Netz veröffentlichte Fotos nicht unter einer Creative-Commons-Lizenz stehen, dürfen sie in der Regel nicht ohne Erlaubnis des Urhebers weiterverbreitet werden.
Die Urheberrechtsdebatte führt im digitalen Zeitalter zu immer neuen, größeren Konfliktherden. Es ist Zeit für einen pragmatischen Blick auf die Folgen einer unveränderlichen Veränderung.
Foto: Flickr/tonynetone, CC BY 2.0
Mit jedem Jahr, mit dem die Digitalisierung weiter in alle Bereiche unseres Lebens vordringt, verschärft sich der Konflikt um das Urheberecht und die Wertschöpfung immaterieller Güter. SOPA, PIPA, ACTA, Megaupload, Grooveshark, Kino.to – an Indizien für die zunehmende Eskalation mangelt es nicht.
Während ich mich gut in die Sorgen von Kreativen und Medienschaffenden hineinversetzen kann, die durch Piraterie und Filesharing ihre Existenzgrundlage in Gefahr sehen, fällt mir im Zuge der angeheizten Diskussion auf, wie die Möglichkeit des Verkaufs von Kreativarbeit auch in einem Zeitalter der Loslösung von Inhalt und Trägermedium von vielen Menschen als unveränderliches Naturgesetz angesehen wird; als Norm, deren jede andere gesellschaftliche und technologische Entwicklung untergeordnet werden muss.
Den Urhebern werde die Existenzgrundlage entzogen, liest man häufig (zum Beispiel bei uns in den Kommentaren). Doch meines Wissens nach gibt es kein Naturgesetz, das besagt, man MÜSSE mit der Schaffung von immateriellen Gütern wie Musik, Filmen oder Fotos Geld verdienen und seinen Lebensunterhalt bestreiten können.
Information Overload
Weise Worte: Der Begriff Information Overload führt uns in die Irre. Das Problem liegt nicht an den Informationen, sondern an unserem Konsumverhalten.
Eine wachsende Zahl an Onlinediensten ermöglicht Nutzern das Kuratieren, Modularisieren und Remixen des Webs. Urheberrechtskonflikte sind programmiert.
Alle Nutzer, die öffentlich Inhalte ins Netz stellen, müssen sich stets fragen, inwieweit sie mit ihren Veröffentlichungen fremde Urheberrechte verletzen. Ist dies der Fall und wird das jeweilige Contentobjekt wie etwa ein Foto, ein Video oder auch ein zu lang geratenes Textzitat nicht rechtzeitig entfernt, droht schnelle eine Abmahnung. Damit ist zwar die eigene Schuld noch nicht festgestellt, aber wer kein Interesse an einem zeit- und im schlimmsten Fall kostenintensiven Rechtsstreit hat, der versucht, sich gar nicht erst in eine solche Situation zu manövrieren.
Mit einer Welle neuer Onlineservices, welche das Zusammenstellen, Remixen und erneute Publizieren von im Netz verstreuten Inhalten ermöglichen, droht der stetig schwelende Konflikt zwischen Anwendern und Urhebern eine neue Dimension zu erreichen.
Piratenpartei
Am Wochenende wurden in Darmstadt kurz vor der Bürgerschaftswahl in Bremen Server der Piratenpartei beschlagnahmt, weil Frankreich vermutete, dass die Gruppe Anonymous ein auf den Servern der Piratenpartei gehostetes Etherpad benutzte. Mittlerweile bekamen sie die Server zurück.
Blippy
Blippy musste die Erfahrung machen, dass die meisten Leute doch lieber anderes sharen als die Transaktionen der eigenen Kreditkarte, und steht in der bisherigen Form vor dem Aus.
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erläutert im Interview mit DRadio Wissen ihre Idealvorstellung eines Leistungsschutzrechtes für Presseerzeugnisse – und offenbart die weltfremde Sichtweise seiner Befürworter auf das digitale Ökosystem.
Schon seit Längerem fordern Medienmanager und Politiker ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Auf diesem Weg möchten sie sicherstellen, dass jede Art von gewerblicher Nutzung journalistischer Inhalte mit einer Vergütung verbunden ist – auch und speziell dann, wenn kommerzielle Angebote lediglich einzelne Textzitate übernehmen.
Betroffen wären somit neben allen gewerblichen Nachrichtenangeboten und Blogs auch automatisierte Aggregatoren wie Google News, Nachrichten.de, Newshype oder Virato.de. Gerade die Aggregatoren sind manchen Verlagen ein Dorn im Auge, weil sie aus fremder Leistung Nutzen schlagen würden (Verlagsdenkweise). » weiterlesen
Wenn es vertretbar sein soll, dass Pinterest-Nutzer urheberrechtlich geschützte Fotos weiterverbreiten - gilt dies dann auch für andere Inhalteformen? Es kommt darauf an, wie und wieso. » weiterlesen