Thema: Presserecht

 

Alle 3 Artikel zum Thema Presserecht auf netzwertig.com:

Zeitungsarchiv:
Google macht aus alten Zeitungen E-Paper

Ole Reißmann, 9. September 2008 um 10.07 Uhr , 2 Kommentare Kommentare

Warum Googles digitales Zeitungsarchiv praktisch ist, den Verlagen nicht wirklich schadet – sondern schon eher der Gesellschaft, die plötzlich nicht mehr vergessen kann.

Die 20-jährge Eve hat einen Schaukelstuhl mitgehen lassen – und wurde dafür zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Nach drei Monaten kommt sie frei, ein Foto zeigt sie bei ihrer Entlassung. Schluchzend, die Hand vor dem Mund.

Das war im April 1974, die St. Petersburg Times berichtete. Mit Angabe des vollen Namens. Bisher verstaubte diese Nachrichte in Zeitungsarchiven, entweder im gebundenen Sammelband oder auf Mikrofilm. Jetzt steht die Information im Netz, Google scannt alte Zeitungen ein und macht sich im Volltext durchsuchbar. Marissa Mayer, Google-Vizepräsidentin, stellte das Projekt auf einer Konferenz in den USA vor, und alle sind schon ganz aufgeregt.

Ein Albtraum. Aber nicht für die Zeitungsverleger, die sich entscheiden können, ob sie mitmachen. (Früher oder später machen dann natürlich so viele mit, dass sich Verlage in der Defensive befinden und quasi gezwungen werden … noch ist es nicht soweit, und mein Punkt ist ein anderer:) Eve kann sich nicht entscheiden. Bisher gerieten solche Jugendsünden – wenn es denn nur eine war – wieder in Vergessenheit. Eine Resozialisierung war möglich. Ein Fehler gemacht, mit dem Gesetz in Konflikt geraten, einen einsamen 5-Dollar-Schaukelstuhl mitgenommen: Dumm gelaufen.

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Bloggen bis zur Abmahnung:
Leichen im Keller

Wolf-Dieter Roth, 20. Mai 2008 um 16.21 Uhr , 0 Kommentare Kommentare

Nicht alle Schätze aus Archiven können heute noch ohne weiteres verwendet werden. Ein paar alte, korrekt zitierte Sätze können juristischen Ärger bedeuten.

Bild tamaphi, Creative-Common-LizenzWas wir bisher in unserer Serie “Bloggen bis zur Abmahnung” veröffentlicht haben, sind onlinespezifische Probleme – im “richtigen Leben” wird nur selten jemand aus der Wohnung geklagt, weil ein anderer genau auf die Adresse “Benzstraße 43″ Wert legt. Und wenn am Morgen nach der Freinacht “Angela Merkel ist ein alter FDJ-Nazi” an der Hauswand steht, ist dies zwar durchaus ärgerlich, weil nun weiße Farbe zum Übertünchen beschafft werden muß – wegen Mitstörerhaftung bei der Beleidigung der Bundeskanzlerin dürfte man allerdings kaum verklagt werden.

Nur das Urheberrecht spielt auch in Holz- und anderen Medien eine Rolle – auch wenn ein Verstoß da zugegeben weniger leicht auffällt und auch meist weniger teuer kommt als online. Die “Profis”, die Journalisten, kennen diese Regeln. Es gibt jedoch Dinge, die selbst ihnen kaum geläufig sind und mit denen ein Blogger leicht reinfallen kann:

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Bloggen bis zur Abmahnung:
“Online ist wichtiger als das richtige Leben”

Wolf-Dieter Roth, 9. Mai 2008 um 12.03 Uhr , 6 Kommentare Kommentare

Das sagen nicht Online-Süchtige, das sagen die Juristen. Weil das WWW weltweit einsehbar ist. Auch wenn sich außer dem gekränkten Nachbarn eigentlich gar keiner für das eigene Blog interessiert.

Wer morgen Nacht an den Münchner Hauptbahnhof mit leuchtgelber Sprühfarbe ?Hans Müller ist doof und war in der FDJ? schreibt, der muss sich dabei schon sehr blöd anstellen, um erwischt zu werden. Und wäre vor allem wegen Sachbeschädigung dran. Er müsste die Reinigung der Bahnhofsmauer von seinem Graffiti zahlen. Das wäre es dann aber auch.

Wer denselben Spruch ins Gästebuch von Heino Schnittenfittich schreibt, dessen Homepage eigentlich nur alle zwei Wochen mal von seiner Oma besucht wird, wobei selbst diese sich dort langweilt, der löst eine ganz andere Entwicklung aus. Er ist zwar über seine IP-Nummer technisch viel leichter ausfindig zu machen als der Bahnhofssprayer, aber keiner wird ihm wirklich was wollen. Hans Müller wird stattdessen Heino Schnittenfittich verklagen. Ist ja schließlich sein Gästebuch und für dessen Inhalt ist zunächst mal er verantwortlich und nicht seine Gäste, weil er es offen im Web herumliegen lässt.

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