Alle 3 Artikel zum Thema Lizenzen auf netzwertig.com:
Zwei Wochen nach der Einigung mit dem BITKOM über kostenpflichtige Online-Musikdienste hat die Verwertungsgesellschaft GEMA auch einen neuen Tarif für rein werbefinanzierte Angebote veröffentlicht. Entgegen einiger Medienberichte sind Freemium-Dienste wie simfy und Spotify bereits Teil der BITKOM-Vereinbarung.
Update Mittwoch 21.12: Die GEMA will sich geirrt haben.
Nach der Einigung mit dem BITKOM über Lizenzgebühren von Online-Musikdiensten vor knapp zwei Wochen hat die GEMA am gestrigen Montag einen neuen Tarif zur Vergütung der Musiknutzung von für den Endnutzer kostenlosen Streamingdiensten vorgelegt.
Der wesentliche Unterschied zu dem mit dem BITKOM geschlossenen Gesamtvertrag liegt darin, dass der jüngste Tarif keine pauschale Lizenzgebühr pro Monat und Nutzer beinhaltet, sondern eine Mindestvergütung, die je nach Interaktivitätsgrad des Dienstes 0,025 Cent, 0,31 Cent oder 0,6 Cent pro gestreamtem Song beträgt. Wird durch Werbeeinnahmen im Umfeld der Streams genug Umsatz erwirtschaftet, greift eine Umsatzbeteiligung von 10,25 Prozent.
Bei einem “hohen Interaktivitätsgrad” (der mutmaßlich dann vorliegt, wenn Nutzer die volle Kontrolle darüber haben, wann und wie oft sie welchen spezifischen Titel anhören), würde ein Anbieter also für 100 vom einem Anwender pro Monat angehörte Titel (ungefähr drei pro Tag) 0,60 Euro Lizenzgebühren an die GEMA abführen, für 200 1,20 Euro und für 300 (zehn pro Tag) 1,80 Euro – oder mehr, wenn dies weniger als 10,25 Prozent des Umsatzes entspricht.
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Nicht alles, was gratis ist, ist auch umsonst: Mit vermeintlich kostenlosen Pressefotos kann man sich als Online-Journalist oder Blogger schnell teure Abmahnungen einfangen: Aufgrund begrenzter Nutzungsdauer der Lizenz.
Pressebilder bzw. deren Fotografen – etwa von Fotokameras und anderen neuen Geräten – sind üblicherweise vom Hersteller bezahlt und für den Berichterstatter kostenfrei. Bei Personenaufnahmen ist dies dagegen nicht immer der Fall.
Für gedruckte Zeitschriften ist dies auch kein Problem: Ist die Zeitschrift innerhalb der genehmigten zwei Jahre seit der Zurverfügungstellung des Fotos gedruckt, erschienen und verkauft worden, so ist dieser Regel Genüge getan. Restbestände dürfen dann auch noch nach drei Jahren verkauft werden, solange nichts nachgedruckt wird.
Völlig anders wird dies dagegen zur Zeit bei Aufnahmen für den online-Gebrauch gesehen:
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Kein Mut, kein Geld, keine Ideen: Deutsche Fernsehmacher punkten selten mit eigenen Formaten. Kaum eine Sendung hat nicht ein amerikanisches oder britisches Vorbild – doch langsam ist alles kopiert, was Erfolg versprechen könnte. Kommt jetzt die televisionäre Emanzipation?

Dittsche: Innovation als Ausnahme (Bild Keystone)
Eingekauft oder kopiert: Fernsehdeutschland sitzt vor einer Endlosschleife globaler TV-Formate. Sie heißen ?Wer wird Millionär?, ?Deutschland sucht den Superstar?, ?Germany`s Next Topmodel?, ?Big Brother?, ?Let`s Dance? oder ?Deal oder No Deal?.
Sie alle wurden nicht in Deutschland entwickelt. Ein Großteil der Formate kommt aus Großbritannien und den USA, dort wird kreativ geschaffen, erfunden, ausprobiert. Anschließend werden die Formate im Ausland vermarktet. Der Fernsehmarkt wird zunehmend globaler. Vorteil für die Einkäufer: Sie kaufen ein bewährtes Produkt, sie müssen nicht selber Geld in die Entwicklung stecken.
Global heißt aber nicht multikulturell. Und das ist das Erfolgsgeheimnis: Es geht in den Formaten um Entblößung und um knallharten Wettbewerb, weniger um kulturelle Gepflogenheiten.
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