Alle 19 Artikel zum Thema Leistungsschutzrecht auf netzwertig.com:
Noch ist die Zitatplattform Quote.fm ein Nischenphänomen. Doch sollte es dem Startup aus Hamburg gelingen, die Masse der Nutzer anzusprechen, wird es sich mit einigen wichtigen Fragen auseinandersetzen müssen – und die Art, wie Onlinetexte geschrieben werden, verändern.
Der Onlinedienst, der momentan bei digitalen Viellesern zumindest im deutschsprachigen Raum für die größte Beachtung sorgt und sich anschickt, ihr persönliches Informationsmanagement zu verändern, heißt Quote.fm. Wir haben in den vergangenen Monaten schon häufiger über das Startup aus Hamburg berichtet – nicht zuletzt deshalb, weil es sich dabei um einen der überraschenden Newcomer unter den Webdiensten 2011 gehandelt hat.
Mehrmals täglich empfehle ich mittlerweile über das Quote.fm-Bookmarklet empfehlenswerte Artikel mittels mal kurzer, mal längerer Textabschnitte – denn genau darum geht es bei dem kostenfreien Service, der kürzlich seine geschlossene Beta-Phase verlassen hat. Auch versuche ich, mindestens einmal pro Tag einen Blick in meinen Feed zu werfen, in dem sich die Zitate aus Onlinetexten ansammeln, die von den von mir abonnierten Quote.fm-Anwendern hervorgehoben wurden. Von einigen ausgewählten Mitgliedern des Dienstes beziehe ich außerdem den RSS-Feed.
Je mehr sich der Service in meinem Onlinealltag breit macht, desto häufiger stelle ich mir die Frage, welche Auswirkungen einige aktuelle Debatten rund um die Netzwelt auf die weitere Entwicklung des Dienstes haben werden, und auch, wie dieser unsere Art der Informationsverbreitung und -schaffung beeinflussen könnte. Denn klar ist: Sollte Quote.fm tatsächlich aus seiner momentan noch belegten Nische herauskommen und das zitatzentrische Empfehlungsprinzip für Content massentauglich machen – was eher unwahrscheinlich erscheint, aber nicht unmöglich ist – dann wird es gleichermaßen anecken und die Arbeit von Textproduzenten im Netz (Journalisten, Blogger, Website-Betreiber etc.) verändern.
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FDP und CDU/CSU haben sich trotz zahlreicher bekannter Kritikpunkte auf die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage geeinigt. Bevor es zu einem Gesetzesbeschluss kommt, lohnt es sich, auf die zahlreichen Risiken aufmerksam zu machen. An vielen Stellen im Netz geschieht dies bereit.
Wie heute früh schon kurz berichtet, haben sich FDP und CDU/CSU auf die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage geeinigt (Seite 4). Gewerbliche Onlineangebote sollen für die Nutzung von Presseerzeugnissen (“oder kleiner Teile davon”) zahlen, die Abwicklung findet nach den Vorstellungen der Koalition über eine neue Verwertungsgesellschaft statt. Primäres Ziel der Initiative ist Google, das den Verlegern seit langem ein Dorn im Auge ist (obwohl sie stark davon profitieren).
Wir sind bei netzwertig.com trotz unserer positiven Grundhaltung zu digitalen Themen Anhänger einer differenzierten Sichtweise. Beim Leistungsschutzrecht für Presseverlage allerdings besteht wenig Spielraum für Differenzierungen. Es handelt sich dabei um eine äußerst zweifelhafte, nicht mit sachlichen Argumenten zu rechtfertigende Subventionierung einer kleinen Zahl einflussreicher Medienhäuser, die auch nach zehn oder gar 15 Jahren im Internet noch immer eine Aversion gegen den Link, einen elementaren Bestandteil des Netzes, hegen und sich diesen künftig vergüten lassen wollen. Die Folgen wären eine erhebliche Rechtsunsicherheit, eine ausufernde Bürokratie sowie unabsehbare Konflikte, die ein nationaler Alleingang in einem globalen Internet nach sich ziehen kann.
Noch ist das geplante Gesetz aber nicht beschlossen, weshalb es sich lohnt, auf die zahlreichen Kritikpunkte rund um das ewige Wunschvorhaben der führenden deutschen Presseverlage aufmerksam zu machen. Viele Beobachter der seit Jahren anhaltenden Debatte haben dies seit dem Bekanntwerden der Koalitionspläne am Sonntag bereits getan, weshalb wir an dieser Stelle mittels einiger prägnanter Absätze auf lesenswerte Beiträge zum Thema verweisen – etwas, das uns nach dem Willen der Verlage sowie der Regierungsparteien künftig Geld kosten soll, würden wir auf diese Weise Besucher zu deren Angeboten weiterleiten.
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Leistungsschutzrecht
Die Koalition hat sich laut dpa am Sonntag auf die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage geeinigt, das vor allem auf News-Aggregatoren und Suchmaschinen wie Google News abzielt.
» Axel Springer kauft Leistungsschutzrecht bei Koalition
» Lex Google, vulgo Leistungsschutzrecht
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Rivva
Rivva wurde fünf Jahre alt.
Ich bin dabei, große Teile des Systems neu zu programmieren. Gleichzeitig ziehe ich Komponenten, Module und APIs heraus, um darauf aufbauend eigene Produkte zu entwickeln. Ich möchte dieses Jahr auch erste Projektteile als Open Source freigeben, um damit an die Community zurückzugeben.
» Rivva wird fünf » weiterlesen
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erläutert im Interview mit DRadio Wissen ihre Idealvorstellung eines Leistungsschutzrechtes für Presseerzeugnisse – und offenbart die weltfremde Sichtweise seiner Befürworter auf das digitale Ökosystem.
Schon seit Längerem fordern Medienmanager und Politiker ein
Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Auf diesem Weg möchten sie sicherstellen, dass jede Art von gewerblicher Nutzung journalistischer Inhalte mit einer Vergütung verbunden ist – auch und speziell dann, wenn kommerzielle Angebote lediglich einzelne Textzitate übernehmen.
Betroffen wären somit neben allen gewerblichen Nachrichtenangeboten und Blogs auch automatisierte Aggregatoren wie Google News, Nachrichten.de, Newshype oder Virato.de. Gerade die Aggregatoren sind manchen Verlagen ein Dorn im Auge, weil sie aus fremder Leistung Nutzen schlagen würden (Verlagsdenkweise). » weiterlesen
Das Fachblog Exciting Commerce hat wegen der Veröffentlichung eines zitierten Texts von Welt Online eine Schadenersatzforderung des Axel-Springer-Verlags erhalten.
Wir wissen, dass sich unter den Lesern von netzwertig.com auch der eine oder die andere Blogger(in) befindet. Für alle, auf die das zutrifft, sowie als Informationshappen für am Geschehen Interessierte folgt hier ein kleiner, aber potenziell wichtiger Hinweis:
Kollege Jochen Krisch vom renommierten E-Commerce-Blog Exciting Commerce hat wegen der Veröffentlichung eines zitierten Texts von Welt Online eine Schadenersatzforderung von der Axel Springer AG erhalten. Das Medienhaus erwartet für die widerrechtliche Publizierung die Zahlung eines Betrags von 400,00 Euro.
Krisch dazu nüchtern: “Dieses freundliche “Angebot” lehnen wir dankend ab.”
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Google
Google gründet in Berlin ein Institut für Internet und Gesellschaft.
Dabei werden wir mit führenden akademischen Institutionen zusammenarbeiten, um die Zukunft des Internets auf drei Feldern zu untersuchen: internet-basierte Innovationen, politische Rahmenbedingungen sowie die damit verbundenen rechtlichen Aspekte.
» Google gründet Zukunftsinstitut in Berlin
Apple
Apple hat gestern das System zum Abonnieren von Inhalten im App Store vorgestellt. Wie vermutet können Anbieter jedes Bezahlsystem verwenden, solange sie auch das von Apple zu gleichen oder besseren Konditionen offerieren.
» Apple Rolls Out Long-Awaited/Feared Subscription Plan
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— Warum wir mehr wissen über Social Media? — Weil wir jahrelange praktische Erfahrung haben: Zum Beispiel aus diesem Blog. Wollen Sie auch mehr wissen? Dann holen Sie sich unser kostenloses Whitepaper. — Textanzeige —
Google
Eric Schmidt tritt als CEO von Google zurück und darf sich fortan Executive Chairman nennen. An seine Stelle tritt Google-Gründer Larry Page, Sergey Brin wird sich vor allem um strategische Projekte kümmern.
» Google Co-Founder Larry Page Takes Over From CEO Eric Schmidt
niiu
niiu, die individualisiert gedruckte Tageszeitung, stellt den Betrieb ein.
“Wir haben mit unserem Team über ein Jahr lang alles gegeben. Am Ende ist es uns bis heute aber nicht gelungen, in die Nähe der avisierten 5.000 zahlenden Leser zu kommen, die nötig sind um mit Niiu kostendeckend zu operieren.”
» Individuelle Tageszeitung Niiu vor dem Aus
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Leistungsschutzrecht
IGEL – die Initiative gegen Leistungsschutzrecht – ist gestern gestartet:
Wir bieten mit IGEL eine zentrale Informationsquelle zum Thema Leistungsschutzrecht an. Die an vielen Stellen, vor allem im Netz verstreuten Artikel, Informationen und Materialien sollen hier an einem Ort auffindbar gemacht werden.
» IGEL
» Initiative gegen Leistungsschutzrecht gestartet
Google Latitude
Google hat gestern Google Latitude für das iPhone vorgestellt. Ausgewählte Bekannte und Verwandte können also immer sehen, wo man sich gerade befindet.
» Introducing the Google Latitude app for iPhone
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— linkRiss! Talk & Sound von Social-Media-DJ Aleggs — pokeRT ist eine Social-Media-Party, die am 7. Dezember 2010 im neu eröffneten Plaza (Badenerstrasse 109, 8004 Zürich) zum ersten Mal stattfindet. Türöffnung ist um 18:00 Uhr und der Eintritt ist frei. — Textanzeige —
Leistungsschutzrecht
Mit IGEL (Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht) gibt es bald auch ein Portal, auf dem die wichtigsten Dokumente und Stellungnahmen zur Debatte gesammelt und bewertet werden.
Das Portal soll dem erklärten Willen der Initiative nach den Mangel ausgleichen helfen, dass in der Presse – deren Eigner ja die finanziellen Nutznießer des neuen Monopolrechts sein werden – praktisch nicht kritisch über das Vorhaben berichtet wird.
» Ein neues Monopol mit irreführendem Namen
Dropbox
Das allseits beliebte Dropbox liegt nun als Release Candidate in Version 1.0 vor.
Neu in der Version 1.0.0 unter anderem: vereinfachtes Einstellen der selektiven Synchronisation. … Heisst, nicht jeder Rechner muss zwingend eure komplette Dropbox synchronisieren.
» Dropbox 1.0.0 RC erschienen
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Google Wave
Google hat die Entwicklung von Google Wave eingestellt, die Technologie wird sich teilweise in anderen Projekten wiederfinden. Wer sich noch einmal umsehen möchte: Bis zum Ende des Jahres läuft Wave zumindest weiter.
» Update on Google Wave
» Ungeduld: Google stellt Google Wave ein
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Leistungsschutzrecht
Google hat die sehr lesenswerte Stellungnahme zur Zukunft des Journalismus an die FTC nun auch an die Situation in Deutschland angepasst und damit quasi ein Manifest gegen das Leistungsschutzrecht veröffentlicht.
Gibt ein Verlag Zeitungen gegen Entgelt ab, muss man die Zeitung bezahlen. Gibt ein Verlag die Zeitung jedoch kostenlos ab und refinanziert sie durch Werbung, kann der Verlag nicht später den Leser der kostenlosen Zeitung zu Lese-Abgaben auffordern. Genau dieses schizophrene Modell eines gleichzeitig kostenlosen und vergütungspflichtigen Angebotes steht hinter der Idee eines Leistungsschutzrechtes.
» Zehn Gründe gegen ein Presse-Leistungsschutzrecht
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WordPress
Gehostete WordPress.com-Blogs bekommen einen Like-Button. Die Fans eines Blogeintrags werden via Gravatar angezeigt.
» WordPress.com Adds Like Feature
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Amazon
Amazon wird mit den Web Services (S3, EC2, usw.) in diesem Jahr Erlöse in Höhe von 500 Millionen Dollar erzielen. Treibende Kraft dabei sind die sozialen Spiele – Amazon hostet die meisten Top-Spiele auf Facebook.
» Amazon Web Services sees $500M revenues, partly due to social games
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