Alle 12 Artikel zum Thema GEMA auf netzwertig.com:
Grooveshark, die “Schurkenseite” unter den Musikstreamingdiensten, ist für Nutzer aus Deutschland nicht mehr zugänglich. Verantwortlich macht der US-Dienst die hiesige Verwertungsgesellschaft GEMA. Eine Partnerschaft mit simfy soll die Nutzer entschädigen.
Aktualisiert: Stellungnahmen von simfy und der GEMA am Artikel-Ende.
In den Augen der Musikindustrie ist der US-Dienst Grooveshark seit langem das schwarze Schaf der Streamingdienste und das derzeitige Ziel juristischer Attacken durch die Plattenfirmen. Anders als Konkurrenten wie simfy, Rdio oder Spotify besitzt Grooveshark keine Lizenzverträge mit Labels und Verwertungsgesellschaften, weshalb es der Branche ein Dorn im Auge ist.
Bisher war Grooveshark im Gegensatz zu den Konkurrenten von überall auf der Welt aus abrufbar (eventuelle Ausnahmen inbegriffen), da es sich nicht in jedem Land neu an den Verhandlungstisch mit den involvierten Parteien begeben musste. Doch neuerdings bleibt der On-Demand-Zugriff auf die bei Grooveshark angebotene Musik Besuchern mit einer deutschen IP-Adresse verwehrt.
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Unmissverständlich bestätigte uns die GEMA zweimal, dass auch Freemium-Musikangebote von dem vorteilhaften BITKOM-Gesamtvertrag berücksichtigt werden. Nun ließ uns ein Sprecher wissen, dass man sich geirrt habe. simfy-CEO Gerrit Schumann kritisiert unterdessen den neuen Tarif für werbefinanzierte Streaming-Dienste.
Gestern berichteten wir über den neuen GEMA-Tarif für werbefinanzierte Musikdienste und verwiesen auf die Aussage eines GEMA-Sprechers, der uns erklärte, dass Freemium-Angebote wie simfy, Spotify etc. bereits vom vor zwei Wochen vorgestellten Gesamtvertrag mit dem BITKOM zu entgeltpflichtigen Musikangeboten umfasst werden, und dass dementsprechend die darin definierten, pauschalen Lizenzgebühren pro Nutzer und Monat gelten.
Das unmissverständliche Zitat des Sprechers, das wir per Mail vorliegen haben: “Streaming-Dienste auf Freemium-Basis werden von der Vereinbarung mit dem Bitkom abgedeckt. Lediglich rein werbefinanzierte Dienste betrifft der neue Tarif”. Schon vor zwei Wochen erklärte uns ein anderer GEMA-Sprecher mit ähnlicher Wortwahl, dass die BITKOM-Vereinbarung auch für Freemium-Angebote gelte und lediglich für komplett werbefinanzierte Anbieter ein eigener Tarif zum Tragen käme.
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Zwei Wochen nach der Einigung mit dem BITKOM über kostenpflichtige Online-Musikdienste hat die Verwertungsgesellschaft GEMA auch einen neuen Tarif für rein werbefinanzierte Angebote veröffentlicht. Entgegen einiger Medienberichte sind Freemium-Dienste wie simfy und Spotify bereits Teil der BITKOM-Vereinbarung.
Update Mittwoch 21.12: Die GEMA will sich geirrt haben.
Nach der Einigung mit dem BITKOM über Lizenzgebühren von Online-Musikdiensten vor knapp zwei Wochen hat die GEMA am gestrigen Montag einen neuen Tarif zur Vergütung der Musiknutzung von für den Endnutzer kostenlosen Streamingdiensten vorgelegt.
Der wesentliche Unterschied zu dem mit dem BITKOM geschlossenen Gesamtvertrag liegt darin, dass der jüngste Tarif keine pauschale Lizenzgebühr pro Monat und Nutzer beinhaltet, sondern eine Mindestvergütung, die je nach Interaktivitätsgrad des Dienstes 0,025 Cent, 0,31 Cent oder 0,6 Cent pro gestreamtem Song beträgt. Wird durch Werbeeinnahmen im Umfeld der Streams genug Umsatz erwirtschaftet, greift eine Umsatzbeteiligung von 10,25 Prozent.
Bei einem “hohen Interaktivitätsgrad” (der mutmaßlich dann vorliegt, wenn Nutzer die volle Kontrolle darüber haben, wann und wie oft sie welchen spezifischen Titel anhören), würde ein Anbieter also für 100 vom einem Anwender pro Monat angehörte Titel (ungefähr drei pro Tag) 0,60 Euro Lizenzgebühren an die GEMA abführen, für 200 1,20 Euro und für 300 (zehn pro Tag) 1,80 Euro – oder mehr, wenn dies weniger als 10,25 Prozent des Umsatzes entspricht.
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Die GEMA hat sich mit der BITKOM auf einen Gesamtvertrag rund um Lizenzgebühren für Online-Musikdienste geeinigt. Bei Streamingangeboten akzeptiert die Verwertungsgesellschaft künftig pauschale Lizenzgebühren. Eine weitere gute Nachricht: Seit dem Herbst verhandeln Spotify und die GEMA wieder miteinander.
Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V., BITKOM, und die Verwertungsgesellschaft GEMA haben am Donnerstag eine
Einigung zur Thema Online-Musik bekannt gegeben. Diese hat künftig Gültigkeit für sämtliche Online-Musikanbieter, die auf dem deutschen Markt präsent sind, und beinhaltet für MP3-Downloads eine Abgabe von in der Regel 6 bis 9 Cent netto pro Song an die GEMA.
Die Pressemeldung der BITKOM erwähnt, dass der neue Gesamtvertrag mit der GEMA auch eine Lizenzierung von Urheberrechten von Streaming-Angeboten umfasst, ohne aber weitere Details zu nennen. Die Frage, die sich nun wahrscheinlich viele Leserinnen und Leser von netzwertig.com stellen: Ebnet die Übereinkunft endlich den Weg für einen Deutschlandstart von Spotify?
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Gema
Gut für die Piratenpartei: Die Gema kassiert – sicher ist sicher – auch bei expliziten Creative-Commons-Veranstaltungen.
Grundlage des Vorgehens der Verwertungsgesellschaft ist die sogenannte “Gema-Vermutung”: Eine Beweislastumkehr, die auf der Annahme gründet, dass keine alten Musikaufnahmen gespielt und verlegt werden und dass jeder Musikurheber auf der ganzen Welt Mitglied bei der Gema oder bei einer ihrer ausländischen Äquivalente ist.
» Gema will Geld für Creative-Commons-Veranstaltung
Trends
deutsche-startups hat wieder einmal zehn Trends erkannt, die die deutsche Gründerszene derzeit bewegen.
In unserem zweiten Trendbarometer geht es um Abo-Commerce, Apps, Crowdfunding, Lieferdienstvermittlung, Luxus, Re-Commerce, Reiseauktionen, Reservierungsdienste, Shoppingclubs und Zimmervermittlung.
» Von Crowdfunding bis Shoppingclubs
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Gema
Die Gema erweist sich in den Verhandlungen mit YouTube als zäher Brocken, eine Einigung ist in absehbarer Zeit nicht in Sicht.
Seit einigen Tagen versucht Youtube, den Ärger der Nutzer auf die Gema zu lenken. Wenn das Portal Videos blockiert, verweist es in der Begründung ausdrücklich auf die deutsche Verwertungsgesellschaft.
» Streit zwischen Youtube und Gema eskaliert
Facebook
In Sicht ist jedoch eine neue iPhone-App von Facebook, die sich laut TechCrunch stark an den beiden Shooting Stars Instagram und Color orientiert.
» Facebook’s Secret iPhone Photo Sharing App
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Die GEMA hat mit dem britischen Anbieter von On-Demand-Lösungen für Musikstreaming Omnifone einen “richtungsweisenden” Lizenzvertrag für Deutschland abgeschlossen. Spotify muss sich nun fragen, wie sehr es an einem Deutschlandstart interessiert ist.
Der schwedische Musikdienst
Spotify hat eine besondere Eigenschaft: Wer ihn einmal auf dem Rechner oder Smartphone von Freunden in Aktion erlebt hat, den lässt der Wunsch nach einem Konto nicht mehr los: Zu überzeugend ist der Service darin, seinem cloudbasierten Streamingangebot den Anschein zu geben, sämtliche über den Desktop-Client (oder die in der kostenpflichtigen Premium-Version enthaltenen mobilen Apps) abgespielten Titel befänden sich lokal auf der Festplatte.
Wer jedoch nicht in einem der sieben bisher von Spotify angegangenen Länder (Schweden, Norwegen, Finnland, Großbritannien, Frankreich, Spanien, Niederlande) lebt, der kann offiziell nicht auf den Dienst zugreifen (inoffiziell gibt es Wege). Da Spotify seinen Service auf ein solides legales Fundament stellen will, muss es in jedem Land aufs neue Lizenzvereinbarungen mit den Rechteinhabern und/oder nationalen Verwertungsgesellschaften abschließen.
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GEMA
Die GEMA hat die Verhandlungen mit YouTube abgebrochen, Hunderte Videos werden für den Zugriff aus Deutschland gesperrt (und dadurch auch unsichtbar).
Mit acht weiteren internationalen Verwertungsgesellschaften will man ein deutliches Zeichen setzen, nämlich dass Musik ihren Wert hat.
» Verhandlung zwischen Gema & YouTube gescheitert
Android
In den USA hat Android das iPhone bei den Neukäufen mittlerweile überholt.
Die Marktforscher von NPD Research haben mit einer neuen und aktuellen Analyse für Furore gesorgt, der zufolge das Google-Betriebssystem Android mit einem Anteil von 28 Prozent bei den Abverkaufszahlen das iPhone von Apple mit einem Anteil von 21 Prozent deutlich hinter sich gelassen hat
» Marktforscher: Google Android überholt Apple iPhone in USA
IVW
deutsche-startups berichtet über die IVW-Zahlen für den April.
An der Spitze der IVW-Charts gibt es eine entscheidende Veränderung: Dauerbrenner T-Online führt die Hitliste nicht mehr an. Stattdessen stehen die VZ-Netzwerke nun an der Spitze, also die drei Plattformen studiVZ, schülerVZ und meinVZ. Einzeldaten gibt es nach dieser Fusion für die drei unterschiedlichen Netzwerke nun nicht mehr.
» Qype lässt weiter Federn, Yigg schmiert erneut ab und edelight im Sturzflug – IVW-Zahlen für April
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Eine Studie im UK zeigt auf: Die Hälfte der Erwachsenen, welche ein Musikvideo auf YouTube gesehen haben, erwerben anschließend eine CD, Musikaufnahme im Downloadshop oder ein Konzert-Ticket des jeweiligen Künstlers.
Immer wieder weisen wir auf den Werbe-Effekt von Online-Angeboten wie Musikvideos auf YouTube für die Urheber hin. Das scheinbare Verschenken von mutmasslichen Produkten online führt zu Werbeeffekten, aufgrund dessen man die eigentlichen Produkte besser verkaufen kann. Für Musikvideos müsste das eigentlich besonders offensichtlich sein.
Allerdings ist das ein Umstand, der von vielen auch und besonders auf der Labelseite ignoriert wird. Selbst die GEMA, als Verwertungsgesellschaft eigentlich die Vertretung der ihr beigetretenen Musiker, scheint diesen Aspekt bei den Lizenzverhandlungen mit YouTube völlig auszublenden (Was durchaus etwas über die Bedeutung von Verwertungsgesellschaften allgemein aussagt, die eben nicht am bestmöglichen Gesamtergebnis für ihre Mitglieder interessiert sind, sondern an einer möglichst umfangreichen von ihnen initiierten Ausschüttung. Aus dieser schließlich ergeben sich wiederrum anteilig die eigenen Verwaltungseinnahmen und nicht zuletzt die eigene Daseinsberechtigung. Das sollte man auch in Hinblick auf die Kulturflatrate nie vergessen.).
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Die Gebühren der GEMA für On-Demand-Streaming gehen an den ökonomischen Realitäten im Netz vorbei.
Anm. d. Red.: Dieser Gastbeitrag stammt von Petar Djekic. Petar Djekic beschäftigt sich als Director Marketing bei der Musikentdeckungsmaschine mufin mit allem, was das Web 2.0 an Musik hergibt. Er ist am besten über Xing erreichbar.
Dieser Artikel spiegelt die persönliche Meinung des Autors wieder und muss nicht mit der Einstellung von mufin übereinstimmen.
Der geplatzte Deal zwischen YouTube und GEMA hat wieder eine Diskussion um Musik im Netz, tragfähige Geschäftsmodelle und die Situation von Musikstartups in Deutschland angefacht. Der Zeitpunkt des Scheiterns des YouTube/GEMA-Deals ist interessant, da letzte Woche wieder einiges im Musikweb passiert ist. Nicht nur steht mit steereo ein neues Holtzbrinck-Musikstartup in Deutschland in den Startlöchern, sondern auch Google hat mit Google Music China seine ‘alles-umsonst-und-legal-und-saug-oder-hör-so-viel-du-willst’-Musikplattform aus der Beta geholt. Derzeit hat die Plattform 350.000 Songs, anvisiertes Ziel sind aber 1,1 Millionen – mit voller Unterstützung der Major-Labels versteht sich. Der Chef von Warner Music Asia Lachie Rutherford kann kaum an sich halten: “I can’t overestimate how important this is”. Leider fehlte der Nebensatz “and I can’t wait to bring this to the U.S. and European markets”. Während so knapp 20% der Weltbevölkerung in den Genuss eines werbefinanzierten On-Demand-(und MP3-Download!-)Musikservices kommt, strauchelt die Musikplattform Imeem in den USA und SeeqPod hat vorsichtshalber direkt Insolvenz angemeldet.
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