Alle 15 Artikel zum Thema GEMA auf netzwertig.com:
Rund einen Cent zahlt simfy pro von Nutzern der kostenfreien Version angehörtem Song an GEMA und Labels. Mit Werbung lässt sich dies nicht refinanzieren, erklärt Mitgründer Steffen Wicker die jüngsten Einschnitte beim Gratisangebot des Kölner Musikdienstes.
Ende der vergangenen Woche gab der Kölner On-Demand-Musikdienst simfy bekannt, sein kostenfreies Angebot simfy Free nur noch für die ersten zwei Monate nach einer Registrierung bei dem Dienst anzubieten. Wer danach weiterhin Songs in voller Länge und ohne zeitliche Begrenzung anhören möchte, muss für monatlich 4,99 Euro oder 9,99 Euro simfy Premium oder simfy Premium Plus erwerben. Im Angesicht der Tatsache, dass Spotify vorläufig unbegrenztes Gratisstreaming offeriert, muss der Schritt der Rheinländer als Eingeständnis gewertet werden, nicht gegen den ebenfalls noch unprofitablen, aber finanzstarke Wettbewerber ankommen zu können.
Ich hatte die Gelegenheit, mich kurz mit simfy-Mitgründer und CIO Steffen Wicker über die Hintergründe der Entscheidung zu unterhalten. Letztlich können diese auf einen einfachen Fakt heruntergebrochen werden: Das Gratisangebot läßt sich auch nach Jahren nicht kostendeckend durch Werbeeinblendungen refinanzieren. Nach den Worten von Wicker kommt zu der von der Verwertungsgesellschaft GEMA pro gestreamtem Song eingeforderten Lizenzgebühr von 0,6 Cent noch der Anteil, der an die Labels abgeführt werden muss. Dieser variiert zwar, aber insgesamt kann mit Lizenzkosten von rund einem Cent pro Titel gerechnet werden, der von einem Nutzer im Rahmen eines kostenfreien Angebots angehört wird, so Wicker.
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Twitter
Hurra: Twitter hat jetzt in Deutschland vier Millionen Benutzer.
Der Kurznachrichtendienst Twitter kommt nun auch in Deutschland auf Touren.
» Twitter durchbricht die 4-Millionen-Marke in Deutschland
Pinterest
Oh nein: Pinterest hat im März ein Drittel der Benutzer verloren und ist von etwa 12 auf 8 Millionen User gefallen.
» Pinterest’s Hype Bubble Has Burst, And Now It Is Actually Losing Users
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Gema
Da schau her: Sony würde sich wünschen, dass die Gema nicht mehr ihre Videos auf Youtube sperren ließe. Die Gema wiederum wäscht ihre Hände in Unschuld und will damit nichts zu tun haben.
Diese Praxis sei auch einer der Hauptgründe, warum der digitale Musikhandel in Deutschland weniger stark ausgeprägt ist.
» Millionenverlust wegen Gema-Sperren auf Youtube
Wer-schnuppert-an-wem
Wer-kennt-wen möchte sie die Meganische der Haustiere erschliessen.
Immerhin legten die Mitglieder der Kölner Plattform in den vergangenen zwei Wochen bereits rund 180.000 Tierprofile an.
» Wer-kennt-wen setzt auf Katzen-Content
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Grooveshark, die “Schurkenseite” unter den Musikstreamingdiensten, ist für Nutzer aus Deutschland nicht mehr zugänglich. Verantwortlich macht der US-Dienst die hiesige Verwertungsgesellschaft GEMA. Eine Partnerschaft mit simfy soll die Nutzer entschädigen.
Aktualisiert: Stellungnahmen von simfy und der GEMA am Artikel-Ende.
In den Augen der Musikindustrie ist der US-Dienst Grooveshark seit langem das schwarze Schaf der Streamingdienste und das derzeitige Ziel juristischer Attacken durch die Plattenfirmen. Anders als Konkurrenten wie simfy, Rdio oder Spotify besitzt Grooveshark keine Lizenzverträge mit Labels und Verwertungsgesellschaften, weshalb es der Branche ein Dorn im Auge ist.
Bisher war Grooveshark im Gegensatz zu den Konkurrenten von überall auf der Welt aus abrufbar (eventuelle Ausnahmen inbegriffen), da es sich nicht in jedem Land neu an den Verhandlungstisch mit den involvierten Parteien begeben musste. Doch neuerdings bleibt der On-Demand-Zugriff auf die bei Grooveshark angebotene Musik Besuchern mit einer deutschen IP-Adresse verwehrt.
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Unmissverständlich bestätigte uns die GEMA zweimal, dass auch Freemium-Musikangebote von dem vorteilhaften BITKOM-Gesamtvertrag berücksichtigt werden. Nun ließ uns ein Sprecher wissen, dass man sich geirrt habe. simfy-CEO Gerrit Schumann kritisiert unterdessen den neuen Tarif für werbefinanzierte Streaming-Dienste.
Gestern berichteten wir über den neuen GEMA-Tarif für werbefinanzierte Musikdienste und verwiesen auf die Aussage eines GEMA-Sprechers, der uns erklärte, dass Freemium-Angebote wie simfy, Spotify etc. bereits vom vor zwei Wochen vorgestellten Gesamtvertrag mit dem BITKOM zu entgeltpflichtigen Musikangeboten umfasst werden, und dass dementsprechend die darin definierten, pauschalen Lizenzgebühren pro Nutzer und Monat gelten.
Das unmissverständliche Zitat des Sprechers, das wir per Mail vorliegen haben: “Streaming-Dienste auf Freemium-Basis werden von der Vereinbarung mit dem Bitkom abgedeckt. Lediglich rein werbefinanzierte Dienste betrifft der neue Tarif”. Schon vor zwei Wochen erklärte uns ein anderer GEMA-Sprecher mit ähnlicher Wortwahl, dass die BITKOM-Vereinbarung auch für Freemium-Angebote gelte und lediglich für komplett werbefinanzierte Anbieter ein eigener Tarif zum Tragen käme.
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Zwei Wochen nach der Einigung mit dem BITKOM über kostenpflichtige Online-Musikdienste hat die Verwertungsgesellschaft GEMA auch einen neuen Tarif für rein werbefinanzierte Angebote veröffentlicht. Entgegen einiger Medienberichte sind Freemium-Dienste wie simfy und Spotify bereits Teil der BITKOM-Vereinbarung.
Update Mittwoch 21.12: Die GEMA will sich geirrt haben.
Nach der Einigung mit dem BITKOM über Lizenzgebühren von Online-Musikdiensten vor knapp zwei Wochen hat die GEMA am gestrigen Montag einen neuen Tarif zur Vergütung der Musiknutzung von für den Endnutzer kostenlosen Streamingdiensten vorgelegt.
Der wesentliche Unterschied zu dem mit dem BITKOM geschlossenen Gesamtvertrag liegt darin, dass der jüngste Tarif keine pauschale Lizenzgebühr pro Monat und Nutzer beinhaltet, sondern eine Mindestvergütung, die je nach Interaktivitätsgrad des Dienstes 0,025 Cent, 0,31 Cent oder 0,6 Cent pro gestreamtem Song beträgt. Wird durch Werbeeinnahmen im Umfeld der Streams genug Umsatz erwirtschaftet, greift eine Umsatzbeteiligung von 10,25 Prozent.
Bei einem “hohen Interaktivitätsgrad” (der mutmaßlich dann vorliegt, wenn Nutzer die volle Kontrolle darüber haben, wann und wie oft sie welchen spezifischen Titel anhören), würde ein Anbieter also für 100 vom einem Anwender pro Monat angehörte Titel (ungefähr drei pro Tag) 0,60 Euro Lizenzgebühren an die GEMA abführen, für 200 1,20 Euro und für 300 (zehn pro Tag) 1,80 Euro – oder mehr, wenn dies weniger als 10,25 Prozent des Umsatzes entspricht.
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Die GEMA hat sich mit der BITKOM auf einen Gesamtvertrag rund um Lizenzgebühren für Online-Musikdienste geeinigt. Bei Streamingangeboten akzeptiert die Verwertungsgesellschaft künftig pauschale Lizenzgebühren. Eine weitere gute Nachricht: Seit dem Herbst verhandeln Spotify und die GEMA wieder miteinander.
Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V., BITKOM, und die Verwertungsgesellschaft GEMA haben am Donnerstag eine
Einigung zur Thema Online-Musik bekannt gegeben. Diese hat künftig Gültigkeit für sämtliche Online-Musikanbieter, die auf dem deutschen Markt präsent sind, und beinhaltet für MP3-Downloads eine Abgabe von in der Regel 6 bis 9 Cent netto pro Song an die GEMA.
Die Pressemeldung der BITKOM erwähnt, dass der neue Gesamtvertrag mit der GEMA auch eine Lizenzierung von Urheberrechten von Streaming-Angeboten umfasst, ohne aber weitere Details zu nennen. Die Frage, die sich nun wahrscheinlich viele Leserinnen und Leser von netzwertig.com stellen: Ebnet die Übereinkunft endlich den Weg für einen Deutschlandstart von Spotify?
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Gema
Gut für die Piratenpartei: Die Gema kassiert – sicher ist sicher – auch bei expliziten Creative-Commons-Veranstaltungen.
Grundlage des Vorgehens der Verwertungsgesellschaft ist die sogenannte “Gema-Vermutung”: Eine Beweislastumkehr, die auf der Annahme gründet, dass keine alten Musikaufnahmen gespielt und verlegt werden und dass jeder Musikurheber auf der ganzen Welt Mitglied bei der Gema oder bei einer ihrer ausländischen Äquivalente ist.
» Gema will Geld für Creative-Commons-Veranstaltung
Trends
deutsche-startups hat wieder einmal zehn Trends erkannt, die die deutsche Gründerszene derzeit bewegen.
In unserem zweiten Trendbarometer geht es um Abo-Commerce, Apps, Crowdfunding, Lieferdienstvermittlung, Luxus, Re-Commerce, Reiseauktionen, Reservierungsdienste, Shoppingclubs und Zimmervermittlung.
» Von Crowdfunding bis Shoppingclubs
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Gema
Die Gema erweist sich in den Verhandlungen mit YouTube als zäher Brocken, eine Einigung ist in absehbarer Zeit nicht in Sicht.
Seit einigen Tagen versucht Youtube, den Ärger der Nutzer auf die Gema zu lenken. Wenn das Portal Videos blockiert, verweist es in der Begründung ausdrücklich auf die deutsche Verwertungsgesellschaft.
» Streit zwischen Youtube und Gema eskaliert
Facebook
In Sicht ist jedoch eine neue iPhone-App von Facebook, die sich laut TechCrunch stark an den beiden Shooting Stars Instagram und Color orientiert.
» Facebook’s Secret iPhone Photo Sharing App
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Die GEMA hat mit dem britischen Anbieter von On-Demand-Lösungen für Musikstreaming Omnifone einen “richtungsweisenden” Lizenzvertrag für Deutschland abgeschlossen. Spotify muss sich nun fragen, wie sehr es an einem Deutschlandstart interessiert ist.
Der schwedische Musikdienst
Spotify hat eine besondere Eigenschaft: Wer ihn einmal auf dem Rechner oder Smartphone von Freunden in Aktion erlebt hat, den lässt der Wunsch nach einem Konto nicht mehr los: Zu überzeugend ist der Service darin, seinem cloudbasierten Streamingangebot den Anschein zu geben, sämtliche über den Desktop-Client (oder die in der kostenpflichtigen Premium-Version enthaltenen mobilen Apps) abgespielten Titel befänden sich lokal auf der Festplatte.
Wer jedoch nicht in einem der sieben bisher von Spotify angegangenen Länder (Schweden, Norwegen, Finnland, Großbritannien, Frankreich, Spanien, Niederlande) lebt, der kann offiziell nicht auf den Dienst zugreifen (inoffiziell gibt es Wege). Da Spotify seinen Service auf ein solides legales Fundament stellen will, muss es in jedem Land aufs neue Lizenzvereinbarungen mit den Rechteinhabern und/oder nationalen Verwertungsgesellschaften abschließen.
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