Thema: Copyright

 

Alle 24 Artikel zum Thema Copyright auf netzwertig.com:

Das Aus für Webradios

Seit gestern ist das Webradio in den USA akut vom Aussterben bedroht: Extreme Tantiemenforderungen der Musikindustrie machen die grösste Plattform für unbekannte Künstler kaputt.

Ein Appellationsgericht für den District of Columbia in den USA hat gestern die Berufung verschiedener Web-Radio-Organisationen sowie des National Public Radio (NPR) gegen extreme Erhöhungen der Sendetantiemen für kommerzielle Musik durch das “Copyright Royalty Board” abgelehnt. Damit würden ab Sonntag die Gebühren für das öffentliche Abspielen von geschützten Musikstücken (wozu das Webcasting auch gehört) um bis zu 1200 Prozent teurer, und das teilweise rückwirkend. Webradios müssten ausserdem 500 Dollar pauschaler Jahresgebühr bezahlen. Die Anpassungen wurden initiiert von SoundExchange, einer Organisation der Musikindustrie.

Nach Ansicht der Webcaster würde das den Untergang zahlreicher kleiner Webcasting-Betriebe bedeuten, die derzeit rund 7 Millionen Zuhörer via Internet meist mit Sparten-Musikprogramme bedienen.

Die grössten Musikdienste wie Yahoo, Pandora und andere, schreibt die Washington Post, könnten sich die Gebühren zwar problemlos leisten. Viele der kleinen Stationen und Hunderte von Hobby-Discjockeyes müssten ihren Laden dichtmachen – oder haben das schon getan.

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Es gibt noch Tabus

In einer Welt, in der alles offen und nichts mehr verdeckt ist, gibt es einige letzte Tabus. Was Leser der taz wissen dürfen, kann Lesern der Zeit nicht zugemutet werden.

Gleich zu Beginn die Warnung. Wer sich nicht für dunkle Orte und vermeintlich abseitige Themen begeistern kann, fährt wohl am Besten, wenn er nun einfach weiterscrollt. Für alle anderen: Es geht um einen am Samstag in der taz erschienenen Artikel von Baltazar Castor, der sich dem männlichen Anus widmet. Als Einführungstext dazu heisst es:

Ein Text, der in der Zeit nicht erscheinen durfte.

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Eine Replik an Stefan Niggemeier

Der freie Journalist Stefan Niggemeier kreidet in seinem Blog einen Text von Antje Hildebrandt an, der sowohl in der Welt als auch in der Frankfurter Rundschau zu lesen war. Die freie Journalistin hat darauf eine Antwort.

Mehrfachverwertungen von freien Journalisten sind zweischneidig, die Meinungen darüber gehen sogar hier intern auseinander. Peter Sennhauser ist der Meinung, es sei völlig normal, dass freie Journalisten ihre Beiträge an verschiedene Publikationen verkaufen. Eben auch, weil diese sich in ihrem Verbreitungsgebiet nicht überschneiden. Ich dagegen frage mich, ob das heute immer noch gilt, wo alles im Internet publiziert wird und alle alles lesen.

Es gibt Fälle von Zweitverwertungen, bei denen sich alle mehr oder weniger einig sind, dass sie nicht optimal sind. Wiederum muss man sehen, dass viele freie Journalisten bei den Konditionen, die ihre Abnehmer zu zahlen bereit sind, nicht überleben können, wenn sie ihre Arbeit nicht an mehrere Abnehmer verkaufen.

Nun aber zur Replik von Antje Hildebrandt:

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Disney-Charaktere erklären erlaubte Copyright-Brüche

Mit einem ausschliesslich aus Disney-Filmen zusammengeschnittenen Video erklärt ein Team der Uni Stanford den erlaubten Gebrauch von urheberrechtlich geschütztem Material.

Sie sind nicht immer leicht zu verstehen, die Sätze, welche das Team des Fair-Use-Projects der Uni Stanford aus den Dialogen von insgesamt 27 (!) Disney-Filmen zusammengeschnitten hat – aber sie machen um so mehr Spass. In fünf Kapiteln erklärt das zehnminütige Filmchen, worum es beim Copyright geht (Geld) und unter welchen Umständen man es brechen darf (Fair Use). Als “Vertreter” des Copyrights “agieren” dabei durchwegs die Disney-Bösewichte, während Dumbo, Schneewittchen und die kleine Meerjungfrau mit grossen Augen ständig wiederholen: “Aber… das ist nicht fair!”

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