wdroth
Alle 41 Artikel von wdroth auf netzwertig.com:
Pausenfüller:
Tückische Fotolizenzen:
Haltbar bis 26. August 2010
Nicht alles, was gratis ist, ist auch umsonst: Mit vermeintlich kostenlosen Pressefotos kann man sich als Online-Journalist oder Blogger schnell teure Abmahnungen einfangen: Aufgrund begrenzter Nutzungsdauer der Lizenz.
Pressebilder bzw. deren Fotografen – etwa von Fotokameras und anderen neuen Geräten – sind üblicherweise vom Hersteller bezahlt und für den Berichterstatter kostenfrei. Bei Personenaufnahmen ist dies dagegen nicht immer der Fall.Für gedruckte Zeitschriften ist dies auch kein Problem: Ist die Zeitschrift innerhalb der genehmigten zwei Jahre seit der Zurverfügungstellung des Fotos gedruckt, erschienen und verkauft worden, so ist dieser Regel Genüge getan. Restbestände dürfen dann auch noch nach drei Jahren verkauft werden, solange nichts nachgedruckt wird.
Völlig anders wird dies dagegen zur Zeit bei Aufnahmen für den online-Gebrauch gesehen:
Die graue Welt des gemeinen Redakteurs
Den Autor eines Artikels erkennt man am Namen darunter, richtig? Dem so identifizierten Autor kann man dann in Leserbriefen und Online-Foren schön die Meinung sagen …
Ganz so einfach ist es nicht. Doch der Reihe nach: Ich bin in den Journalismus eher ungeplant geraten – eigentlich wollte ich Elektronik-Hardwareentwickler werden. Dort irritierte mich jedoch das “im Kämmerchen weggesperrt sein” und das mangelhafte Anerkennen der geleisteten Arbeit – wenn etwas gut lief, heimste der Chef das Lob ein, nur wenn es nicht funktionierte, bekam der Entwickler eins auf den Deckel.
Ich glaubte, dies sei im Journalismus anders. Eine unbürokratische Branche ohne Zugangsbeschränkungen, wo der eigene Name direkt unter dem eigenen Werk steht. Vollkommen transparent, weil jeder schwarz auf weiß lesen kann, was man zu leisten imstande ist. Eine Fehleinschätzung: Schließlich versah doch schon in der Schülerzeitung der Chefredakteur regelmäßig meine Artikel mit technisch unsinnigen Ergänzungen oder dummen Kommentaren – oder ließ sie bei Nichtgefallen einfach spurlos verschwinden.
Öffentlich-rechtliches Web:
Texte mit Verfallsdatum?
ARD und ZDF sollen ihre Inhalte im Web nur noch sieben Tage online lassen dürfen, so aktuelle Forderungen. Tut man dem Web damit wirklich einen Gefallen?
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk hat seine Qualitäten: Wer nach einem langen Arbeitstag beim Programm von ARD oder ZDF einschläft, muss nicht wie bei RTL oder Pro Sieben befürchten, von einem brüllend lauten Werbespot schon nach wenigen Minuten wieder aus seinen Träumen gerissen zu werden. Und wenn man eine bei Arte und eine bei Discovery gesendete Dokumentation miteinander vergleicht, wird man den ruhigeren Stil des öffentlich-rechtlichen Programms genießen – was hier allerdings mehr am Unterschied zwischen französischer und amerikanischer Filmkultur liegt. Auch ARD und ZDF kooperieren schließlich mit dem amerikanischen Discovery-Channel, ebenso wie Pro Sieben mit der öffentlich-rechtlichen BBC.
Doch was das Auftreten online betrifft, so haben ARD und ZDF völlig unnötigerweise in den Monaten, in denen die Dotcomblase längst geplatzt war, noch vom auf dem Datenhighway liegenden Gold geträumt und dabei sehr viel Porzellan zerschlagen: Ihr “Internetangriffskrieg” (“Internetoffensive“), der nicht nur IPTV wie in der Schweiz, auch nicht nur normales Audio- oder Video-Streaming, auch nicht nur das Web, sondern gleich das gesamte Internet inklusive E-Mail oder Chat für sich vereinnahmen will – einerseits als Geldbeschaffungsmaschine, die eine Telekommunikationssteuer ernsthaft Rundfunkgebühr nennt, und andererseits als “dritte Programmsäule” – hat die öffentlich-rechtlichen Sender in Deutschland zum Feind des Webs, zum Feind der Netzkultur werden lassen.
Branchendienst:
Kontrollierte Umluft
Die Computer Reseller News gibt es nicht einfach am Kiosk – man muss sich erst als geeigneter Leser qualifizieren. Dafür soll es für die Werbekunden eine aufmerksame und erlesen Zielgruppe geben. “Controlled Circulation” heißt das Prinzip.
Speziell für Computerhändler gibt es das crossmediale Angebot Computer Reseller News. Wir waren zu Besuch bei dem Verlag CMP-WEKA vor den Toren Münchens im oberbayerischen Poing, um mehr über “Controlled Circulation” zu erfahren.
“1995 haben wir das Prinzip Controlled Circulation in den deutschen Markt erstmals eingeführt”, so Markus Reuter, Chefredakteur von Computer Reseller News (CRN), bei einer vom Bayerischen Journalistenverband organisierten Veranstaltung.
Zuvor gab es anstelle des coolen Anglizismus in Deutschland nur den altbackenen Begriff “Kennzifferzeitschrift”. Das Prinzip:
Bloggen bis zur Abmahnung:
Leichen im Keller
Nicht alle Schätze aus Archiven können heute noch ohne weiteres verwendet werden. Ein paar alte, korrekt zitierte Sätze können juristischen Ärger bedeuten.
Was wir bisher in unserer Serie “Bloggen bis zur Abmahnung” veröffentlicht haben, sind onlinespezifische Probleme – im “richtigen Leben” wird nur selten jemand aus der Wohnung geklagt, weil ein anderer genau auf die Adresse “Benzstraße 43″ Wert legt. Und wenn am Morgen nach der Freinacht “Angela Merkel ist ein alter FDJ-Nazi” an der Hauswand steht, ist dies zwar durchaus ärgerlich, weil nun weiße Farbe zum Übertünchen beschafft werden muß – wegen Mitstörerhaftung bei der Beleidigung der Bundeskanzlerin dürfte man allerdings kaum verklagt werden.
Nur das Urheberrecht spielt auch in Holz- und anderen Medien eine Rolle – auch wenn ein Verstoß da zugegeben weniger leicht auffällt und auch meist weniger teuer kommt als online. Die “Profis”, die Journalisten, kennen diese Regeln. Es gibt jedoch Dinge, die selbst ihnen kaum geläufig sind und mit denen ein Blogger leicht reinfallen kann:
Serie auf medienlese.com:
Bloggen bis zur Abmahnung
?Wichtiger als das richtige Leben?
Das sagen nicht Online-Süchtige, das sagen die Juristen. Weil das WWW weltweit einsehbar ist. Auch wenn sich außer dem gekränkten Nachbarn eigentlich gar keiner für das eigene Blog interessiert.
Mit dem falschen Namen geboren
In Deutschland etwas im Netz zu machen, ist schon lange kein Spaß mehr. ?Abmahnwahn? wird wie einst ?Waldsterben? langsam zum auch im Ausland bekannten Begriff. Was kann man also tun, um sich vor einer Abmahnung zu schützen?
Gutes Benehmen Fehlanzeige
?Maschendrahtzaun? und Nachbar-Zank sind berüchtigt. Klar, daß das auch online passiert. Nur kloppen sich dort meist Unbekannte. Den Schaden hat oft ein eigentlich unbeteiligter Blogger.
Lieber planlos bleiben
?Ein Bild sagt mehr als tausend Worte?. Wie wahr. Es kostet allerdings auch mehr als tausend Worte, wenn man es, ohne die Rechte abzuklären, einfach kopiert hat.
Leichen im Keller
Nicht alle Schätze aus Archiven können heute noch ohne weiteres verwendet werden. Ein paar alte, korrekt zitierte Sätze können juristischen Ärger bedeuten.
Hinweis: Diese Artikel dienen der allgemeinen Information und nicht der Beratung im Falle eines individuellen rechtlichen Anliegens. Alle Fakten wurden nach ausführlicher Recherche zusammengestellt, trotzdem sind laufend Änderungen in der Rechtsprechung möglich. Im Zweifelsfall sollte ein Anwalt konsultiert werden.
Dieser Beitrag wurde ursprünglich im Blog medienlese.com veröffentlicht. Im September 2009 wurden medienlese.com und netzwertig.com zusammengeführt.
Bloggen bis zur Abmahnung:
Lieber planlos bleiben
“Ein Bild sagt mehr als tausend Worte”. Wie wahr. Es kostet allerdings auch mehr als tausend Worte, wenn man es, ohne die Rechte abzuklären, einfach kopiert hat.
Texte dürfen auch im Web zwar nicht kopiert, aber immerhin zitiert werden. Für Bilder gibt es derartige Rechte dagegen nicht: Hier führt schon ein ganz kleiner Ausschnitt des großen Stadtplans nur mit dem eigenen Haus oder der Stammkneipe und der Straße davor auf der eigenen Webseite, um Besuchern einer Geburtstagsfeier oder eines Bloggertreffens die Anreise zu erleichtern, zu einer Abmahnung und Kosten in drei- bis vierstelliger Höhe.
Das Unternehmen GEKA (in Anlehnung an GEMA) lebt davon, derartige Dinge zu entdecken und zu verfolgen, die Rechnung kommt dann oft Monate nach der längst vergessenen Party und auch dann, wenn die Webseite längst gelöscht, die Grafikdatei mit dem Plan aber noch auf dem Server ist. War die Webseite geschäftlich, wird es besonders teuer, doch auch private Blogger kommen nicht ungeschoren davon.
Bloggen bis zur Abmahnung:
Gutes Benehmen Fehlanzeige
“Maschendrahtzaun” und Nachbar-Zank sind berüchtigt. Klar, daß das auch online passiert. Nur kloppen sich dort meist Unbekannte. Den Schaden hat oft ein eigentlich unbeteiligter Blogger.
Ein Problem für jedes Gästebuch, Blog und Forum: wird von Besuchern der Website dort eine Beleidigung, Verleumdung oder gar Volksverhetzung eingetragen, so wird deren Inhaber dafür mit verantwortlich – aus Gründen der Bequemlichkeit meist sogar ausschließlich verantwortlich. Je nach Ansicht der Gerichte geschieht dies erst, wenn er hiervon Kenntnis erhält – also die Schweinerei selbst entdeckt oder darauf hingewiesen wird – und dann nichts unternimmt, oder aber sofort nach Entstehen des problematischen Eintrags, nur weil er die Möglichkeit dazu bietet.
Bloggen bis zur Abmahnung:
Mit dem falschen Namen geboren
In Deutschland etwas im Netz zu machen, ist schon lange kein Spaß mehr. “Abmahnwahn” wird wie einst “Waldsterben” langsam zum auch im Ausland bekannten Begriff. Was kann man also tun, um sich vor einer Abmahnung zu schützen?
Nicht viel. Die deutschen Abmahner lassen sich doch ihre lukrativen Pfründe nicht so einfach trockenlegen. Wenn sich herumgesprochen hat, daß jede Website ein Impressum benötigt, dann wird abgemahnt, falls der Vorname nicht ausgeschrieben ist. Steht der drin, dann
wird eine unvollständige Adresse beanstandet: schließlich will man als Fan einer Bloggerin doch wissen, wo diese wohnt, um auch einmal persönlich vorbeikommen zu können. Und das geht mit einer Postfachadresse nunmal nicht!
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