Berichterstattung zum Leistungsschutzrecht:
Ein Lob für sueddeutsche.de

Lange Zeit hinderte der Interessenkonflikt ihrer Verlage hiesige Leitmedien daran, ausgewogen über das Leistungsschutzrecht zu berichten. sueddeutsche.de zeigt nun jedoch den Willen, beschädigtes Vertrauen bei den Lesern wiederherzustellen.

Einer der unangenehmsten Nebeneffekte des vor der Umsetzung stehenden Leistungsschutzrechts (LSR) ist, dass die ein solches Gesetz fordernden Presseverlage ihre Nachrichtenangebote in lobbyistische Sprachrohre verwandelten. Statt einer objektiven Auseinandersetzung mit der umstrittenen Verordnung gab es zahlreiche einseitige Berichte mit klarer Botschaft: Das LSR sei notwendig. Von der “kritischen und ausgewogen Debatte”, wie sie Hubert Burda erfand, war wenig zu sehen.

Doch noch ist es für eine objektive Berichterstattung nicht zu spät. Das zumindest scheint man sich in der Redaktion von sueddeutsche.de gedacht zu haben. In den letzten zwei Wochen wurden dort mehrere Artikel rund um das Thema veröffentlicht, die tatsächlich einen kritischen Blick auf das Gesetzesvorhaben werfen und nicht allein aus den Plattitüden der Verlagsmanager bestehen. Und das, obwohl der Süddeutsche Verlag selbst das LSR befürwortet.

Am 30. Januar, wenige Stunden nach der LSR-Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages, erschien bei dem Münchner Nachrichtenportal etwa dieser zweiseitige Text von Autor Johannes Boie (Nachtrag: Auch in der Print-Ausgabe wurde er veröffentlicht) . Dieser beschreibt, wie die Verlage sich mit der Forderung nach dem LSR ideellen Schaden zugefügt hätten, und geizt nicht mit Schilderungen der Kritik an dem Vorhaben. In dem Beitrag finden sich so beachtliche, weil selbstkritische und damit bisher sehr ungewohnte Aussagen wie die folgenden:

“Mehrere Verlage, allen voran der Berliner Springer-Verlag, aber auch der Süddeutsche Verlag, in dem die Süddeutsche Zeitung erscheint, möchten, dass Google für die Snippets künftig bezahlen muss. Was sich die Verlage also schaffen wollen, ist ein Geschäftsmodell per Gesetz.”

“Unabhängig davon, ob das Leistungsschutzrecht kommt oder ob es in dieser Legislaturperiode nicht mehr verabschiedet wird: Der ideelle Schaden, den sich die Verlage in der Debatte zugefügt haben, muss mühsam wiedergutgemacht werden.”

“Über das Internet hinaus, wo die Diskussion vor allem stattfindet, hegen Leser Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Berichterstattung ihrer Blätter in Sachen Leistungsschutzrecht. “

In der Nacht vor der Anhörung versuchte sich Mirjam Hauck im SZ Digitalblog bereits an ausgewogenen Gegenüberstellung von Argumenten für und gegen das LSR. Schon der einleitende Hinweis zeigt, wie die Redaktion bestrebt ist, trotz der eindeutigen Haltung ihres Verlages keine Partei zu ergreifen:

“In der Debatte um das Leistungsschutzrecht versuchen wir, die Standpunkte der Verlage und der Kritiker unabhängig von möglichen Interessenkonflikten neutral und unparteiisch darzustellen. Der folgende Überblick soll in die verschiedenen Positionen zum Thema einführen.”

Dieser Anforderung wurde die Übersicht von Hauck auch gerecht. Ihr Kollege Johannes Kuhn begleitete die Debatte im Rechtsausschuss des Bundestages anschließend per Live Blog, auch das wieder mit der gebotenen Objektivität.

Am gestrigen Abend dann publizierte sueddeutsche.de einen Bericht über die Einigung zwischen den französischen Verlegern und Google. Auch in Frankreich stand ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage im Raum. Dank Googles beschlossener Einmalzahlung von 60 Millionen Euro in einen Innovationsfonds für Digitalangebote der Verlage sowie Kooperation mit den Verlagen in Vermarktungsfragen ist dieses Thema dort nun aber vom Tisch.

Die Autoren Lutz Knappmann und Stefan Plöchinger schildern die Reaktion der deutschen LSR-Verfechter auf den Deal, die demnach wenig Interesse an dem französischen Modell haben, das in ähnlicher Form zuvor auch schon in Belgien zustande kam.

Erneut gelingt es den Bayern, die Entscheidung im Nachbarland in einem differenzierten Licht wiederzugeben, und an der ein oder anderen Stelle klingt sogar eine gewisse Sympathie für den gefundenen Kompromiss durch:

“Der Kompromiss birgt dagegen die Chance, dass Google künftig Anzeigen für Verlagsangebote verbilligt, günstigere Werbemodelle aufsetzt und journalistische Inhalte noch prominenter platziert – selbst wenn es sich zum Beispiel um Bezahlangebote handelt. Die Medienhäuser vertrauen darauf, dass ihre Seiten durch den Google-Deal mehr Leser und damit dauerhaft mehr Umsatz bekommen als etwa in einem Leistungsschutzrecht zu erwarten.”

“Die Medienhäuser in Frankreich und Belgien dagegen haben eine Einigung mit Google erreicht, ohne dass es tatsächlich eines Gesetzes bedurfte, und sich weiteren Streit erspart, der weiten Teilen der Öffentlichkeit unverständlich ist und meist dem Ruf der Verlage schadet.”

Hätte die deutschen Mainstreampresse von Anfang an auf derartig ausgewogene, sorgfältige und den hohen journalistischen Qualitätsansprüchen entsprechende Weise über das Leistungsschutzrecht berichtet – online sowie im Printprodukt – wer weiß, ob wir dann heute überhaupt kurz vor der Verwirklichung eines solchen Gesetzes stünden. In jedem Fall hätten sich die Leitmedien einige hässliche Kratzer auf ihrem Image erspart. Es ist zu begrüßen, dass sueddeutsche.de nun gegensteuert. Wenn auch spät.

 

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Ein Kommentar

  1. Die merken, im Gegensatz zu Musik- und Filmindustrie, wenigstens das sie sich selbst damit schaden.

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