GEMA:
“Bitkom-Einigung gilt auch für Freemium-Dienste”

Zwei Wochen nach der Einigung mit dem BITKOM über kostenpflichtige Online-Musikdienste hat die Verwertungsgesellschaft GEMA auch einen neuen Tarif für rein werbefinanzierte Angebote veröffentlicht. Entgegen einiger Medienberichte sind Freemium-Dienste wie simfy und Spotify bereits Teil der BITKOM-Vereinbarung.

Update Mittwoch 21.12: Die GEMA will sich geirrt haben

Nach der Einigung mit dem BITKOM über Lizenzgebühren von Online-Musikdiensten vor knapp zwei Wochen hat die GEMA am gestrigen Montag einen neuen Tarif zur Vergütung der Musiknutzung von für den Endnutzer kostenlosen Streamingdiensten vorgelegt.

Der wesentliche Unterschied zu dem mit dem BITKOM geschlossenen Gesamtvertrag liegt darin, dass der jüngste Tarif keine pauschale Lizenzgebühr pro Monat und Nutzer beinhaltet, sondern eine Mindestvergütung, die je nach Interaktivitätsgrad des Dienstes 0,025 Cent, 0,31 Cent oder 0,6 Cent pro gestreamtem Song beträgt. Wird durch Werbeeinnahmen im Umfeld der Streams genug Umsatz erwirtschaftet, greift eine Umsatzbeteiligung von 10,25 Prozent.

Bei einem “hohen Interaktivitätsgrad” (der mutmaßlich dann vorliegt, wenn Nutzer die volle Kontrolle darüber haben, wann und wie oft sie welchen spezifischen Titel anhören), würde ein Anbieter also für 100 vom einem Anwender pro Monat angehörte Titel (ungefähr drei pro Tag) 0,60 Euro Lizenzgebühren an die GEMA abführen, für 200 1,20 Euro und für 300 (zehn pro Tag) 1,80 Euro – oder mehr, wenn dies weniger als 10,25 Prozent des Umsatzes entspricht.

Der mit dem BITKOM vereinbarte Tarif dagegen räumt wie berichtet eine pauschale, prozentuale Umsatzbeteiligung ein, die bei einer typischen Musikflatrate im Preisbereich von zehn Euro/Monat etwa einen Euro beträgt, ungeachtet davon, wie viele Titel der Nutzer in diesem Monat streamt. Dies ist für Musik-Startups wegen der deutlich genaueren Kalkulationsgrundlage attraktiv, da sie dann im Voraus prognostizieren können, welche zusätzlichen Lizenzkosten pro neu aquiriertem User auf sie zukommen.

In Medienberichten zum gestern veröffentlichten Tarif für kostenlose Streamingdienste fiel immer wieder der Name Spotify – fälschlicherweise, wie unsere Anfrage bei der GEMA gezeigt hat. Ein GEMA-Sprecher bestätigte uns heute nochmals, was uns die Verwertungsgesellschaft schon im Rahmen der BITKOM-Einigung mitteilte:

Der im Rahmen des Gesamtvertrages mit dem BITKOM festgelegte Tarif gilt auch für Freemium-Dienste, also für On-Demand-Anbieter wie simfy oder Spotify, die sowohl (zeitlich begrenztes) Gratis-Streaming als auch kostenpflichtige Abos anbieten. Der aktuell präsentierte Tarif richtet sich nur an Dienste, die ausschließlich (!) kostenlos genutzt werden – wie beispielsweise YouTube.

“Streaming-Dienste auf Freemium-Basis werden von der Vereinbarung mit dem Bitkom abgedeckt. Spotify wäre ein Beispiel für die Bitkom-Vereinbarung”, so ein GEMA-Sprecher. Auf die Frage, ob auch YouTube unter die BITKOM-Vereinbarung fallen würde, wenn es gegen Entgelt Zusatzfunktionen wie Videos in noch besserer Qualität anböte, antwortete der Sprecher, dass dies dann in der Tat der Freemium-Definition entsprechen würde. Ihm seien jedoch keine derartigen Pläne des Videoportals bekannt. Dennoch sieht es danach aus, als könnte der unsägliche Sperrhinweis bei aus Deutschland abgerufenen YouTube-Musikvideos bald der Vergangenheit angehören.

Offen ist jetzt noch die Frage, ob der BITKOM sich auf den neuesten GEMA-Tarif für rein werbefinanzierte Angebote einlässt und dafür mit der Verwertungsgesellschaft einen Gesamtvertrag abschließt. Dann würde Musikdiensten, die Mitglied des BITKOM sind, der übliche 20-prozentige Rabatt auf die Lizenzabgaben winken.

Mit den neuen, deutlich gesenkten und vor allem deutlich transparenteren Tarifen stellt die GEMA die Weichen für mehr Innovation im Bereich des Musikstreamings. Abzuwarten bleibt jedoch, ob der Betrieb von On-Demand-Musikdiensten sich nun tatsächlich auf ein wirtschaftlich solides Fundament stellen lässt. Hoffen wir’s!

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