Zugeständnisse beim Datenschutz:
Was Facebooks Einigung mit
der FTC in der Praxis bedeutet

Facebook und die US-Handelskommission FTC haben sich wie erwartet über den Umgang mit dem Datenschutz geeinigt. Künftig muss das Social Network Nutzer bei Veränderungen ihrer existierenden Privatsphäre-Einstellungen um Erlaubnis bitten – neue Funktionen sind davon aber nicht unbedingt betroffen.

Rechtzeitig vor dem geplanten Börsengang mit einer angestrebten Bewertung von 100 Milliarden Dollar hat sich Facebook mit der US-Handelskommission FTC über künftige Regeln im Umgang mit dem Datenschutz der über 800 Millionen aktiven Mitglieder geeinigt. Vorausgegangen waren Beschwerden von Verbraucherschutzorganisationen aus dem Jahr 2009 über die Art, wie Facebook die Privatsphäre-Einstellungen seiner Nutzer ohne deren Einverständnis eigenmächtig verändert.

Die Details der jetzt getroffenen Vereinbarungen ähneln in etwa dem, was vor drei Wochen über das Abkommen bekannt wurde. Möchte das Unternehmen die von Anwendern getätigten Privatsphäre-Optionen modifizieren, darf dies nicht mehr ohne deren ausdrückliche Zustimmung geschehen – wie es bei einem großen Update vor zwei Jahren eintraf. Zudem erhält Facebook die Anweisung, die Datenschutzbestrebungen in Form eines Privacy-Programmes zu formalisieren und dessen Implementierung alle zwei Jahre mit einer Laufzeit von 20 Jahren von einer unabhängigen Prüfungsfirma kontrollieren zu lassen.

In einem langen, aber inhaltlich dünnen Blogbeitrag verkündete Firmenchef Mark Zuckerberg gestern in diesem Zusammenhang die Ernennung von zwei “Chief Privacy Officern”

Bereits als die Meldung über eine anstehende Einigung zwischen der Behörde und Facebook bekannt wurde, beschäftigte ich mich mit den möglichen Folgen für das soziale Netzwerk. Jede “Bürokratisierung” der Vorgehensweise von Facebook – selbst wenn diese aus Nutzersicht wünschenswert ist – hat eine zunehmende Unbeweglichkeit des Dienstes zur Folge, weil alle neuen Funktionen auf die Konformität mit dem existierenden Regelwerk hin abgestimmt werden müssen. Behäbigkeit und mangelndes Innovationstempo sind die größten Feinde des Facebook-Erfolgs.

Unklarheit herrschte damals noch darüber, wie umfassend der von der FTC auferlegte “Opt-In-Zwang” eigentlich sein würde und bei welchen Änderungen das soziale Netzwerk künftig explizit um die Erlaubnis der Mitglieder fragen muss, statt sie vor vollendete Tatsachen zu stellen und lediglich ein nachträgliches Deaktivieren anzubieten.

Das nun von der FTC veröffentlichte Dokument zu dem Abkommen mit Facebook erklärt, dass die Notwendigkeit zur Einholung des expliziten Einverständnisses der Nutzer immer dann erforderlich ist, wenn eine Zugänglichmachung von Daten an Dritte geschehen soll, die gemäß existierender Privatsphäre-Einstellungen auf diese keinen Zugriff haben dürften (im Dokument nachzulesen vor allem unter “II.”).

“IT IS FURTHER ORDERED that Respondent and its representatives, in connection with any product or service, in or affecting commerce, prior to any sharing of a user’s nonpublic user information by Respondent with any third party, which materially exceeds the restrictions imposed by a user’s privacy setting(s), shall: A. clearly and prominently disclose to the user, separate and apart from any “privacy policy,” “data use policy,” “statement of rights and responsibilities” page, or other similar document: (1) the categories of nonpublic user information that will be disclosed to such third parties, (2) the identity or specific categories of such third parties, and (3) that such sharing exceeds the restrictions imposed by the privacy setting(s) in effect for the user; and B. obtain the user’s affirmative express consent.”

Meine Interpration dessen ist, dass Facebook in Zukunft nicht mehr Einschränkungen der Sichtbarkeit von Nutzerinformationen verändern darf, ohne dass Mitglieder diesen Vorgang bewusst bestätigt haben.

Da die nun abgeschlossene FTC-Untersuchung ihren Ursprung in den umstrittenen Vorgängen bei Facebook Ende 2009 hat, ist davon auszugehen, dass die nun definierte Richtlinie auch die damalige Praxis umfasst, die Standardeinstellung aller bei dem sozialen Netzwerk veröffentlichten Inhalte eigenmächtig von “privat” auf “öffentlich” zu setzen.

Was hingegen nicht Teil der Abmachung zu sein scheint, sind Neuerungen, welche die Privatsphäre der Nutzer tangieren, aber bisher nicht in existierenden Einstellungen erfasst sind. Die umstrittene (nach meiner Ansicht aber harmlose) Gesichtserkennung etwa wäre bei einer Einführung heute demnach kein Regelverstoß, weil es bis dato keine Option in den Einstellungen gab, die das Thema Gesichtserkennung betraf. Gleiches gilt für “Frictionless Sharing”.

Facebook hält sich folglich auch in Zukunft die Möglichkeit offen, neue, potenzielle kontroverse Funktionen für alle automatisch einzuführen, die nach dem Empfinden mancher Nutzer in die Privatsphäre eingreifen. Das mag manche ärgern, ist aber für das Social Network der einzige weg, um Stillstand und damit Bedeutungsverlust zu vermeiden.

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6 Kommentare

  1. Andreas Otterstein
    schrieb am 30. November 2011 um 09:48 Uhr (#)

    Gesichtserkennung ist leider nicht so harmlos, wie es klingt.
    Gerad wenn man nachher sämtliche Bilder im Web mit Dir vergleichen könnte. Das will man nicht wirklich, war auch die erste Funktion, die ich direkt entfernt habe bei facebook. Schließlich kann man externe Bilder nicht kontrollieren, wie z.B. eine Party oder dergleichen, wo die Bilder online reingestellt werden und intern verknüpft. Gruselige Vorstellung

    1. Schreibt hier auf dem Blog Martin Weigert
      schrieb am 30. November 2011 um 10:03 Uhr (#)

      Ich bezog mich auf den spezifischen Fall. Das Feature funktioniert nur für eigene Kontakte. Dass diesen bei Foto-Uploads mein Name vorgeschlagen wird, wenn ich auf Bildern auftauche, empfinde ich persönlich als vollkommen unproblematisch.

    2. ZuLU
      schrieb am 30. November 2011 um 11:10 Uhr (#)

      Ja klar.
      Dann kommt irgendwann das neue tolle FB-Feature “Das Gesichtertelefonbuch”.

      Geschäftsinhaber und andere können dann ihre Videoüberwachung mit den FB-Bildern abgleichen und den FB-Mitgliedern dann Werbung zusenden “Sie standen gestern Abend 8 Minuten vor unserem Schaufenster – für welche Produkte brauchen Sie noch Infos?”

  2. TvF
    schrieb am 30. November 2011 um 11:56 Uhr (#)

    Eigentlich gilt die Regelung, dass “prior to any sharing of a user’s nonpublic user information” die nummerierten Infos angezeigt werden müssen.

    Nach meinem Verständnis gilt das dann ja für ALLE bisher nicht öffentlich zugänglichen Informationen – also auch, wenn es bisher keine Funktion dafür gab.

    1. Schreibt hier auf dem Blog Martin Weigert
      schrieb am 30. November 2011 um 12:05 Uhr (#)

      Ja das stimmt.

      Aber nicht alle historischen Datenschutz-Konflikte rund um Facebook hatten mit der eigenmächtigen Öffentlichmachung von Nutzerdaten zu tun – wie z.B. die Gesichtserkennung.

  3. Kathrin
    schrieb am 2. Dezember 2011 um 15:24 Uhr (#)

    Ein großer Erfolg bzgl. des Datenschutzes ist die Einigung ja wohl nicht. Ich finde es sowieso vermessen, dass Zuckerberg dazu im Facebook-Blog äußert, er wolle sein Unternehmen zum „globalen Vorreiter beim Schutz der Privatsphäre im Netz“ machen. Von einer Kehrtwende in Sachen Datenschutz ist Facebook noch weit entfernt.
    Ich denke, dass die Einigung nur ein taktischer Schritt bezüglich des im nächsten Jahr geplanten Börsengangs ist!

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