Leistungsschutzrecht:
Destruktiver Eingriff in
das digitale Ökosystem

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erläutert im Interview mit DRadio Wissen ihre Idealvorstellung eines Leistungsschutzrechtes für Presseerzeugnisse – und offenbart die weltfremde Sichtweise seiner Befürworter auf das digitale Ökosystem.

Schon seit Längerem fordern Medienmanager und Politiker ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Auf diesem Weg möchten sie sicherstellen, dass jede Art von gewerblicher Nutzung journalistischer Inhalte mit einer Vergütung verbunden ist – auch und speziell dann, wenn kommerzielle Angebote lediglich einzelne Textzitate übernehmen.

Betroffen wären somit neben allen gewerblichen Nachrichtenangeboten und Blogs auch automatisierte Aggregatoren wie Google News, Nachrichten.de, Newshype oder Virato.de. Gerade die Aggregatoren sind manchen Verlagen ein Dorn im Auge, weil sie aus fremder Leistung Nutzen schlagen würden (Verlagsdenkweise).

Zu spüren bekam dies Anfang des Jahres das junge Startup Commentarist: Auf juristischen Druck von zwei deutschen Zeitungshäusern musste es seine kurz zuvor lancierte Plattform für Meinungsjournalismus wieder einstampfen. Mit einer eigenen kleinen Auslegung des Leistungsschutzrechtes experimentiert derzeit hingegen die Axel Springer AG.

Es gibt viele Gründe, ein Leistungsschutzrecht abzulehnen (gelistet werden sie alle auf der Website der Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht). Dass das komplette Konstrukt auf einer grundsätzlich falschen Annahme basiert, zeigen die Aussagen von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) in einem Interview zum Thema digitales Urheberrecht, das sie DRadio Wissen vor einigen Tagen gab.

Darin äußert sie sich unter anderem zum anvisierten Leistungsschutzrecht. Während ihre Intention im Vergleich zu manch anderen Befürwortern der neuen Abgabe durchaus darin zu liegen scheint, eine moderate Lösung zu finden, die nicht sämtliche Freiheiten im Netz der Anspruchshaltung der Verlage opfern soll, offenbaren ihre Äußerungen dennoch eine weltfremde Sicht auf die Funktionweise des Internets und seines Ökosystems.

In der von ihr propagierten Ausformung eines (europaweiten) Leistungsschutzrechtes geht es sowohl um Zitierungen als auch um Verlinkungen. Auf der Website von DRadio Wissen (auf der auch das Interview angehört werden kann) wird ihr Motiv folgendermaßen zusammengefasst: “Dadurch soll verhindert werden, dass die Online-Angebote der Verleger durch andere Unternehmen gewerblich verlinkt werden.”

Genau so explizit ausgedrückt hat sie es im Interview zwar nicht, aber sinngemäß wiedergegeben (“Es geht um Verlinkung. Es geht natürlich um Zitieren”). Für gewerbliche Webangebote, die einen Pressebeitrag verlinken, entstünde damit bereits eine Abgabepflicht.

Der Link von einer externen Website – ein Instrument, das 99,9 Prozent aller Betreiber von Onlineangeboten als äußerst erstrebenswert anssehen und für das manch ein Webmaster bereitwillig Geld auf den Tisch legt (z.B. für SEO-Maßanhmen) – wird von Leutheusser-Schnarrenberger als Leistung gesehen, die sich der Linkempfänger (!) vergüten lassen sollte.

Doch ein Link ist eigentlich nichts anderes als Werbung. Wer eine andere Website verlinkt, wirbt für diese. Nach der Vorstellung der Justizministerin und anderer Verfechter des Leistungsschutzrechts soll also zukünftig Geld zahlen, wer im gewerblichen Kontext Werbung für eine andere Website macht. Das Abwegigkeit dieses gedanklichen Ansatzes könnte deutlicher nicht sein.

Nun muss man bei derartigen Interview-Aussagen, die sich auf eine bisher nicht gesetzlich verankerte Initiative beziehen, vorsichtig sein. Womöglich wird sich im Nachhinein herausstellen, dass es doch “nur” um “Snippets”, also von der Originalquelle übernommene Passagen geht, und dass das alleinige Setzen eines Links auf einen Presseartikel nicht vom Leistungsschutzrecht tangiert werden soll.

Äußerst fragwürdig ist die von Leutheusser-Schnarrenberger präsentierte Denkhaltung hinter dem Leistungsschutzrecht aber in jedem Fall: Derjenige, der im gewerblichen Rahmen auf journalistische Arbeit eines anderen Webangebotes verweist, diesem also zusätzliche Besucher sowie gesteigerte Sichtbarkeit bei Suchmaschinen bringt (die eine Verlinkung als Qualitätsmerkmal ansehen), muss dafür in die Tasche greifen.

Das Leistungsschutzrecht steht dem digitalen Radiergummi damit in nichts nach, was das destruktive Potenzial für das Internet betrifft. Es bestraft Links und die Vernetzung im Web, es ignoriert die Dynamiken digitaler Geschäftsmodelle (die auf einer größtmöglichen Zahl von externen Links und damit neuen Besuchern basieren) und es schützt eine Gattung von Institutionen, die ihre eigene gesellschaftliche Bedeutung maßlos überschätzt.

Und das wirklich Schockierende daran: Sabine Leutheusser-Schnarrenberger selbst merkt im Radiointerview an, dass es sich beim Leistungsschutzrecht nicht um eine “goldene Kuh” handele, die den Verlagen Milliarden in die Kasse spülen würde. Die wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Medienhäuser hält sie demnach selbst für begrenzt.

Eigentlich geht es also nur ums Prinzip.

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6 Kommentare

  1. Dr. Christian Kohlschütter
    schrieb am 16. Mai 2011 um 11:28 Uhr (#)

    Wenn das Leistungsschutzrecht tatsächlich kommt, dann sollten sich die Presseverlage wenigstens verpflichten, sämtlichen Print-Content kostenfrei ins Netz zu stellen. Die Presse im WWW ist doch nur ein billiger Abklatsch des gedruckten Originals.

    Nur: Dazu wird es nicht kommen, sagt doch Frau Leutheusser-Schnarrenberger schon trefflich im Interview, dass sich mit der “Snippet-Abgabe” eh nicht viel verdienen lässt, dazu noch über eine VG proporzkonform verteilt…

    Das Argument “geistiges Eigentum schützen” geht zudem völlig fehl. Die Verlage sind es doch gerade, die ihre Inhalte ohne Zwang kostenlos ins Internet stellen. Wer hat ihnen das vorgeschrieben? Wer hat sie dazu gezwungen, in Suchmaschinen aufgelistet zu werden? Wer sein Eigentum so aus dem Fenster wirft, hat kein Mitleid verdient.

  2. Tanja Handl
    schrieb am 16. Mai 2011 um 11:50 Uhr (#)

    Eine eigenartige Idee – wie sollen denn dann Neuigkeiten überhaupt noch weitergetragen werden, wenn sogar Verlinkungen “bestraft” werden? Eine in meinen Augen echt problematische Entwicklung.

  3. Sebastian Manthey
    schrieb am 16. Mai 2011 um 12:38 Uhr (#)

    D.h. Nachrichten werden in Zukunft umformuliert und dann online gestellt, Aggregatoren gibts dann garnicht mehr weil man damit nur Kosten und keine Einnahmen hätte.

    Die Zielseiten würden zudem im Suchmaschinenranking absinken. Da hätte die sich auch gleich via robot.txt austragen können.

    Immerhin ist das Ziel dann aber erreicht. Das eigene Produkt ist dann so exklusiv das es niemand mehr findet der nicht die Seite direkt ansteuert.

  4. meinereiner
    schrieb am 16. Mai 2011 um 15:13 Uhr (#)

    Ich fände so ein Leistungsschutzrecht schick, denn nach den Aggregatoren würden die Verlage sterben. Unverlinkt überlebt keiner. Damit wären wir ein viel größeres Problem los, so bring it on!

  5. Thommy
    schrieb am 16. Mai 2011 um 15:35 Uhr (#)

    Ich könnt mich so aufregen! Da geben die Verlage Freibier aus und beschweren sich dann beim Staat, dass sie kein Geld dafür bekommen.
    Durch einen anderen Blogpost wurde ich auf noch etwas gestpßen. Grad in der FDP wo sonst immer der freie Markt hochgehalten wird muss doch so eine Zwangsabgabe eigtl auf Ablehnung stoßen…

  6. DJ Nameless
    schrieb am 16. Mai 2011 um 23:14 Uhr (#)

    Ich beobachte dieses Urheberrechtsproblem schon seit vielen Jahren, und ich stelle fest, dass sich die ganze Problematik jetzt immer mehr zuspitzt. Die heutige Technik des Internets ermöglicht es halt, Medien wie Musik, Bilder, Filme, Texte, Software usw. einerseits beliebig zu kopieren (auch die Konsumenten untereinander), vor allem aber an den großen Verlagen vorbei zu veröffentlichen. Da ich als Musiker, DJ und Webradio-Moderator/Redakteur arbeite, bekomme ich das Problem hautnah mit. Eine Plattenfirma braucht heute im Grunde kein Mensch mehr; es reicht, seine Songs als MP3 auf die Homepage zu stellen, und bei Youtube abzuladen. Wofür noch Buchverlage? Ein PDF-File tut es doch auch. E-Book-Reader kosten heute auch schon unter 150 Euro.

    Diese Sache hat zwei gravierende Folgen:
    Der kreative Urheber hat keine Kontrolle mehr über die Verbreitung seines Werks. Ich weiß z. B. nicht, wie vielen Leuten meine Musik wirklich gefällt, und ob ein Song von mir sich vielleicht gerade in Japan oder Kuba zu einem Szene-Club-Hit entwickelt hat. Es gibt keine Möglichkeiten mehr, die Reichweite eines Mediums nachzuprüfen, wie es früher mit dem CD- oder DVD-Verkauf war.
    Dieses Problem versuchten Plattenlabels, Verlage und Filmstudios nun durch die Verwendung von Kopierschutz/DRM usw. zu umgehen. Kleine unabhängige Anbieter taten das oft gleichermaßen. Wie ich aber weiter oben schon schrieb, kann heute praktisch jeder ohne großen Aufwand weltweit veröffentlichen. Dadurch haben die großen Verlage ihre Deutungshoheit verloren. Selbstverleger liefern heute nicht mehr zwangsläufig minderwertige Inhalte, sondern oft sogar verdammt gutes Zeug, und große Konzerne sind auch kein Garant mehr für gute Qualität (siehe Big Brother, 9 Live, DJ Ötzi usw.). Der Konsument muss nun selber filtern, was ihm zusagt und kann sich nicht mehr auf Radio, Fernsehen, Presse usw. verlassen. Im Internet findet sich aber ebensoviel Müll (Beispiel: http://www.youtube.com/watch?v=pGzrL8J0t-c), aber eben auch Geniales. Infolge dessen ist der interessierte Mensch quasi gezwungen, sich potenziell interessante Musiktitel, Bilder, Filme, Textdokumente, Programme usw. erst mal “auf Verdacht” runterzuladen (selbstverständlich kostenlos und damit formaljuristisch illegal). Im Vorfeld kann man aber überhaupt nicht einschätzen, welches Produkt nun wirklich gut ist und welches der letzte Schrott.

    Früher konnte man sich noch halbwegs darauf verlassen, dass z. B. ein Buchverlag nicht irgendwelchen völlig dummen Stuss rausgibt. Heute kann aber im Grunde jeder einen Verlag aufmachen, der weltweite Vertrieb übers Netz ist kein Problem mehr. So hatte z. B. meine Mutter mal ein im Selbstverlag veröffentlichtes Buch offiziell im Handel gekauft, welches dann nur so von Rechtschreib- und Grammatikfehlern strotzte und inhaltlich völliger Nonsens war. Andersrum schafft es etwa die bislang völlig unbekannte Sängerin Sabina Di Buono, einen Song namens “Light Your Star” (http://sabinadibuono.com/…ur%20stars/album.php), der solchen von Mariah Carey oder Sarah Connor in nichts nachsteht, “mal eben” auf ihre Homepage zu laden und so weltweit abrufbar zu machen. Ich finde die Möglichkeit des ungefilterten Veröffentlichens toll, weil ich so auch schon auf viele schöne Sachen aufmerksam geworden bin, die ich sonst niemals kennen gelernt hätte. Aber es führt halt auch dazu, dass sich die Leute das Zeug erst mal illegal runterladen müssen, weil die Qualität sonst nicht überprüfbar ist.

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