Leistungsschutzrecht:
Nichts Genaues weiß man nicht

Marcel Weiss, 18. November 2009 17:39 Uhr, 2 Kommentare Kommentare

Die Diskussion rund um ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage nimmt an Fahrt auf. Eine Nachlese einer Diskussionsrunde am Montag und eine Einschätzung der Gesamtsituation.

leistungsschutzrechtsdiskussion
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Am Montag fand eine Diskussionsrunde zum Leistungsschutzrecht in Berlin statt. Unter der Moderation von Lutz Hachmeister vom Institut für Medien- und Kommunikationspolitik diskutierten Markus Beckedahl von netzpolitik.org und Matthias Spielkamp von iRights.info mit Christoph Keese, dem Konzerngeschäftsführer „Public Affairs“ der Axel Springer AG.

Interessant an der Diskussion war, wie Christoph Keese das Leistungsschutzrecht in anderen Branchen darstellte, aber auf die Frage, wie es denn für die Presseverlage aussehen solle, eine Antwort schuldig blieb. Das müsse der Gesetzgeber entscheiden, so Keese. Das lässt nur zwei Möglichkeiten offen:

1. Die Verlage fordern etwas, von dem sie nicht wissen, wie es aussehen soll.

2. Sie wollen die tatsächlichen konkreten Forderungen solang wie möglich von der kritischen Öffentlichkeit fernhalten.

Wie tiefgreifend die Forderungen der Verlage aussehen könnten, zeigte sich an einer späteren Publikumsfrage. Zunächst führte Christoph Keese aus, dass die Verlage mit dem Leistungsschutzrecht weder Google noch private Blogger im Visier hätten. Links sind frei und sollen frei bleiben, so Keese. Auch das Zitatrecht solle nicht angegriffen werden. Worauf haben es die Verlage dann abgesehen? Keese: Auf die gewerbliche Nutzung. Ein Beispiel: Eine Zahnarztpraxis verbreitet in ihrem Intranet einen Text eines Verlages und zahlt dafür nicht. Das will und müsse man ändern. Ganz recht: Die Zahnarztpraxen richten die Presseverlage zu grunde.

So war der Stand bis Keese aus dem Publikum gefragt wurde, ob denn am Arbeitsplatz erstellte Linksammlungen, die über E-Mail an Kollegen verschickt werden, unter die nach Verlagsvorstellungen künftig zu regelnde gewerbliche Verbreitung fallen würden. Christoph Keese kam hier in Erklärungsnot und so weit ich das beurteilen kann, scheinen die Verlage auch das kontrollieren zu wollen, Keese wollte es aber so nicht öffentlich bestätigen (man kann das in der unten eingebundenen Videoaufzeichnung nachschauen).

Eine Forderung, die so etwas reglementieren will, wäre schon ungeheuerlich. Wie sollte das aussehen? Um die dafür notwendigen Daten zu erhalten, müsste man tief in die Infrastruktur des Netzes eingreifen, direkt bei den Internetprovidern. Und damit wären wir dann auch schnell bei Fragen der Netzneutralität angelangt.

Aber vielleicht wollen die Verlagsvertreter das gar nicht? Niemand weiß das so genau. Auch nach der Veranstaltung bin ich über die Forderungen der Verlage so schlau wie vorher. Markus Beckedahl geht es da ähnlich:

Nach der Diskussion bin ich kaum schlauer als vorher, was genau ein Leistungsschutzrecht für Verlage bringen soll. Aus Sicht der Verlage scheint das alles sehr einfach zu sein: Durch ein weiteres geistiges Monopolrecht möchte man mehr Geld verdienen und damit die Demokratie retten. Allerdings ist es immer noch ungeklärt, was denn ein solches Leistungsschutzrecht überhaupt bringen soll.

Die Diskussion ging denn auch ein wenig über alle Felder des Diskurses zu den Folgen des Medienwandels. So sprach Keese über eine Paid-Content-Idee, die direkt in den Suchergebnissen von Google und co. bezahlwillige Kunden mit einem Klick abkassiert, bevor sie den Artikel, den sie anklicken wollen, lesen können. Interessant daran ist zweierlei:

1.Zum einen bekommt man das Wunschdenken, Paid Content könnte trotz der immensen und stetig steigenden Opportunitätskosten eine Lösung sein, nicht aus den Köpfen der Verlagsvertreter heraus.

2. Zum anderen, und das fällt mit Punkt 1 zusammen, haben die Verlage noch überhaupt nicht wahrgenommen, dass gerade eine tektonische Verschiebung im Web stattfindet. Selbst wenn man ein kompliziert umzusetzendes Ein-Klick-System mit Verlagen und Suchmaschinen hinbekäme (eine Illusion bei so vielen Parteien), würde man die zunehmend wichtige Distribution und damit Reichweitensteigerung der eigenen Inhalte über Social Media verlieren (siehe unsere Artikel hier und hier zum Thema). Das wird komplett ausgeblendet. Warum? Weil die Verlage sich weiterhin nicht mit dem Netz auseinandersetzen.

Zurück zum Leistungsschutzrecht:

Wie wenig man bei den Verlagen mit Gegenwind rechnet, zeigen weitere eher schwache Argumente, die Christoph Keese für das neue Recht vorbrachte. So habe die Springerzeitung Welt 30.000 bis 40.000 freie Autoren. Es sei dem Verlag nicht zuzumuten, dass Texte dieser Autoren im Netz unrechtmäßig genutzt werden und der Verlag nicht eingreifen kann, weil es sich nicht rechnet. Denn er müsse ja immer nachweisen, dass er die Rechte vom Autor erhalten habe. Spielkamp führt zu recht an, dass die Verlage doch einfach Anwaltskanzleien beauftragen können. Beckedahl merkte ebenfalls zu recht an, dass angesichts der aktuellen Abmahnpraktiken gegen Blogger ein schutzloser Springer-Verlag nicht sehr glaubhaft erscheint.

Fazit

Letzten Endes geht es um Folgendes:

Die Verlage wollen ihre für das Industriezeitalter geschaffenen Strukturen im Informationszeitalter aufrecht erhalten. Die veränderten Rahmenbedingungen und Marktdynamiken werden erst ignoriert. Und dann, wenn sie sich merklich auf das Geschäft auswirken, werden sie als systemische Fehler bezeichnet. So nannte Keese den Umstand, dass die Werbeeinahmen online nicht ausreichend sind. Das ist der Grund, warum Einnahmen anderweitig eingetrieben werden sollen.

Wer sich nicht mit dem Internet auskennt (sprich: die meisten Politiker Deutschlands), für den dürfte die Argumentation von Keese und anderen Verlagsvertretern plausibel erscheinen. Die plastischen Beispiele ergeben auf den ersten Blick Sinn. Wie Matthias Spielkamp bei der Diskussion immer wieder aufzeigte, halten sie einem zweiten, kritischen Blick allesamt aber nicht stand.

Bezeichnend war wie Keese über das Leistungsschutzrecht sprach: Es gab keinen Zweifel bei ihm, dass es kommt. Kein Wunder: Im Koalitionsvertrag steht bereits, dass das neue Recht nicht evaluiert werden soll, sondern dass es eingeführt werden soll. Hier werden Tatsachen geschaffen.

In Gesprächen nach der Diskussionsrunde meinte jemand mir gegenüber, dass die Lobbyarbeiten der Verlage wahrscheinlich bereits weit gediehen sind und man wohl an dem Gesetz, dass nach Lobbyvorstellungen geformt sein wird, bereits fleißig werkelt.

Ich bin mir nicht sicher, ob das Leistungsschutzrecht für die Presseverlage wirklich kommen wird oder ob es überhaupt einen Unterschied machen wird.

Es gibt meiner Meinung nach nur zwei Szenarien:

1. Das Leistungsschutzrecht wird so ausfallen, dass es praktisch nichts an der aktuellen Situation ändert. Das Web wird nicht umgekrempelt, die Verlage finden aber auch keine zusätzliche Einnahmequelle.

2. Das Leistungsschutzrecht ändert grundlegend die Funktionsweise des Netzes. Nur so bekommen die Verlage einen Hebel für weitere Einkommensströme. Es wird tief an der Infrastruktur des Webs ansetzen. So etwas wird im ersten Gesetzesentwurf stehen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieses Szenario Realität wird. Selbst für Deutschland wäre es absurd. (Nebenbei würde es den Internet-Standort Deutschland endgültig begraben.)

Bei beiden Szenarien würde es mindestens zwei Jahre dauern, bis die Verlage irgendwelche Folgen spüren würden. Bis dahin dürfte das Wasser dem einen oder anderen bis zum Hals stehen, wenn die Verlage weiter so ungelenk im Netz agieren. (Und für einige von ihnen gibt es sowieso keinen Platz mehr auf dem Markt .)

Bei all der Diskussion ist die Arroganz der Verlagsvertreter bemerkenswert. Das geforderte Recht müsste für alle im Netz Publizierenden gelten – und damit auch für alle Texte und Links und so weiter. Den Verlagen dürfte aber eher ein Recht vorschweben, das nur für sie gilt und somit lediglich eine Organisationsform schützt, nicht etwa den Journalismus an sich. Wie oben angemerkt: Es geht darum, unzeitgemäße Strukturen zu schützen.

Die nächsten Jahre werden auf jeden Fall spannend. Vor allem dürfte sich bald zeigen, welche Verlage tatsächlich bereit sind, für die Rettung des eigenen wirtschaftlichen Überlebens jede journalistische Sorgfaltspflicht bei der Berichterstattung zu diesen Themen über Bord zu werfen. Die aktuellen Entwicklungen sind eher beängstigend.

Während etwa der Heise-Verlag die Hamburger Erklärung ebenfalls unterzeichnet hat, sind die Heise-Publikationen die einzigen deutschen Publikationen mit größerer Reichweite, die sich konstant kritisch mit den Entwicklungen rund um ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage auseinandersetzen.

Die Diskussion wurde von Carta.info auch als Video ins Netz gestreamt und kann hier angesehen werden:

Da das Thema Leistungsschutzrecht für Presseverlage gerade in einigen Artikeln behandelt wird und die nächsten Monate und Jahre uns noch beschäftigen wird, werde ich noch eine separate Presseschau nachschieben.

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2 Kommentare

  1. nastorseriessix
    schrieb am 18. November 2009 um 20:43 Uhr (#)

    Klingt genau so wie das Gesetz-System der GEZ im Beug auf das eintreiben der Gebühren im Namen der Öffentlich rechtlichen.

  2. Tharben
    schrieb am 20. November 2009 um 12:57 Uhr (#)

    Marcel, wir haben die exakt selbe Beobachtung gemacht. Hatte beinahe befürchtet, ich hätte die Diskussion nicht gründlich genug verfolgt.

    Du hast recht, es bleibt spannend. Ich bin immer wieder fasziniert, dass man sich mit genug Geld die absurdesten Gesetze kaufen kann.

    Hätte ich genug Geld, würde ich die Farbe Rot verbieten, oder erlassen, dass alle mit dem linken Bein zur Arbeit hüpfen müssen. Nur um zu sehen, was Menschen für Geld bereit sind zu tun.

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