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Frankreichs Rechteinhaber dürfen Hoster von P2P-Software verklagen

Absurdes Gerichtsurteil in Frankreich:

Ein Zivilgericht in Paris hat die französische Justiz als zuständig für eine Klage eines Musikbranchenverbands gegen die auf der Open-Source-Projektseite SourceForge gehostete Applikation Shareaza und die Filesharing-Anbieter Morpheus, LimeWire und Vuze wegen Urheberrechtsverletzungen erklärt.

Die nun höchstwahrscheinlich folgenden Klagen fussen auf einer Klausel eines neuen französischen Gesetzes:

Ihr zufolge kann mit bis zu drei Jahren Haft und Geldstrafe von bis zu 300.000 Euro belegt werden, wer “wissentlich” und öffentlich Software verbreitet, die “offensichtlich darauf ausgerichtet ist”, den unautorisierten Zugang zu geschützten Werken oder anderen Objekten zu gestatten.

So etwas absurd Unverhältnismässiges. Die massiven Lobbyanstrengungen der Musikindustrie in den einzelnen westlichen Ländern führen mittlerweile zu Gesetzen, die zum restlichen Rechtssystem und Rechtsverständnis gar nicht mehr passen.

Hoster von P2P-Software, mit der Urheberrechtsverstöße begangen werden können, für diese Verstöße zur Verantwortung zu ziehen, ist vergleichbar mit der Möglichkeit, Strafzettel für zu schnelles Fahren an den Automobil-Hersteller weiterleiten, der selber schuld ist, ein Gefährt anzubieten, welches zu schnell fahren kann.

Oder die Strafzettel direkt an den Staat zurückschicken, der die Straßen, auf denen eine  Geschwindigkeitsüberschreitung erst möglich ist, ja überhaupt erst bereitstellt.

Absurde Gesetzgebung.

» heise online – Französische Musikproduzenten dürfen SourceForge und P2P-Betreiber verklagen

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2 Kommentare

  1. Hathead
    schrieb am 15. November 2008 um 13:05 Uhr (#)

    Der Vergleich mit den Strafzetteln ist interessant. Die Absurdität dieser ganzen Rechtsprechung wird eines Tages noch dazu führen, dass eines Tages irgendwo ein böser Server rumsteht, und die Anwälte der Musikindustrie gleich den Stromversorger verklagen, damit er das ganze Rechenzentrum abstellt.

  2. Hathead
    schrieb am 15. November 2008 um 13:14 Uhr (#)

    Entschuldigt, das doppelte eines Tages. Bin gerade erst aus dem Bett gefallen. Das liest sich etwas blöd. Statt ständig irgendwen zu verklagen sollten die Leute vielleicht mal über preiswertere Content-Distribution Systeme nachdenken und die hälfte der Anti-Piracy leute entlassen. Letzlich ist es alles nur eine Frage des Preises. Ein Teenager der einen Song runterlädt hätte ihn wahrscheinlich ohnehin nicht kaufen können. Also ist auch kein Schaden entstanden. Außer, dass Interpret an Bekanntheit gewonnen hat.

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