Linkwertig:
Rechtslage für Plattformbetreiber
bei negativen Bewertungen

Marcel Weiss, 4. November 2008 11:24 Uhr, 0 Kommentare Kommentare

René Seifert in Holtzbrincks eLAB-Blog zur Rechtslage in Deutschland bei negativen Bewertungen auf Bewertungssites und möglichen rechtlichen Schritten der so negativ Bewerteten gegen User und Plattform:

In der Balance zwischen Schutz des Persönlickeitsrechtes eines “Beurteilungsobjektes” und dem Vertrauensschutz, den ein Autor bei einer Bewertung erwarten darf, schlägt das Pendel der Iustitia eindeutig zu Gunsten der User-Vertrauensschutzes aus. [..]

Zunächst mal nie einschüchtern lassen, und außerdem jemanden fragen der sich damit auskennt. Wenn es der “Beschwerdeführer” darauf anlegt, kann er immer noch Strafanzeige erstatten. Dann fängt vielleicht die Staatsanwaltschaft an bei einem Anfangsverdacht wegen Beleidigung, übler Nachrede oder Verleumdung zu ermitteln. Am Ende muss aber ein Richter eine entsprechende Anordnung auf Herausgabe der Daten erlassen.

Gründer von in Deutschland sitzenden Startups im ‘Social Media’-Bereich sollten sich den Artikel unbedingt durchlesen.

» Bewertungsplattformen: Bedeutung und Rechslage bei negativen Bewertungen » eLAB-Blog

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