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Details zur Pflichtablieferung an die Deutsche Nationalbibliothek

Marcel Weiss, 29. Oktober 2008 13:30 Uhr, 5 Kommentare Kommentare

Vor einigen Tagen ist die Verordnung über die Pflichtablieferung von Medienwerken an die Deutsche Nationalbibliothek(pdf) in Kraft getreten, in welcher auch explizit elektronische Werke aufgeführt werden. Da die Details dazu, welche Pflichten man als Publisher z.B. eines Blogs hat, unklar sind, hat Benedikt Köhler bei der Deutschen Nationalbibliothek nachgefragt und nun die Antwort gebloggt:

  • Vieles ist weiterhin unklar.
  • “Sobald es um Themen geht, die von öffentlichem Interesse sind, greift die Verordnung. ” Das heißt, auch private Blogs können betroffen sein.
  • “Auch Widgets, Datenbanken und Kommentare wären als Bestandteile eines Blogposts ablieferungspflichtig. Wie man das technisch und rechtlich regeln will, ist mir völlig unklar. Der Nationalbibliothek aber anscheinend auch. “
  • Deutsche Sites, die ihre Inhalte nicht abliefern, können theoretisch abgemahnt werden.

Köhlers Fazit, dem ich mich anschließe:

Gibt es eigentlich gar keine Qualitätsanforderungen für die Verabschiedung von Verordnungen? Zumindest für das politische Feld “Internet” kann ich nichts dergleichen erkennen.

» Auch Kommentare könnten gesammelt werden, Copyright bleibt unklar: Die Antwort der Deutschen Nationalbibliothek at viralmythen

Hier erscheint von Montag bis Freitag ein ausgewählter Link zu einem gelungenen Text. Viel Spaß bei der Lektüre!

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5 Kommentare

  1. Robert
    schrieb am 29. Oktober 2008 um 15:10 Uhr (#)

    Paar Abmahnungen an so manchen Blogger wären sicher nicht schlecht.

    Schade nur, dass es wieder nur die trifft, die sich auch um gute Artikel bemühen und nicht die 95% der Blogger, die nur ungeistige Sülze verfassen.

  2. Wolfgang
    schrieb am 29. Oktober 2008 um 15:29 Uhr (#)

    “…und (hat) nun die Antwort gebloggt:
    *Vieles ist weiterhin unklar.”

    ;)

    auch wunderschön dieser Satz:

    “Wenn Sie jedoch themen- oder personenbezogene Informationen enthalten, die von öffentlichem Interesse sind, wie z. B. über Personen des öffentlichen Lebens oder über Kleintierzucht, sind sie sammelpflichtig.”

    Kleintierzucht? Das betrifft dann wohl Annik Rubens;)

    Ist tatsächlich schon mal jemand abgemahnt worden?

  3. Marcel
    schrieb am 29. Oktober 2008 um 21:54 Uhr (#)

    Wann genau ist denn diese Verordnung ueberhaupt anwendbar? Muss das Blog in Deutschland gehostet sein? Oder der Blogger in Deutschland wohnen? Oder wie?

  4. Sebastian
    schrieb am 30. Oktober 2008 um 11:23 Uhr (#)

    Aktueller Artikel von RA Dr. Bahr zu diesem Thema

  5. Schreibt hier auf dem Blog Marcel Weiss
    schrieb am 30. Oktober 2008 um 13:54 Uhr (#)

    Danke für den Hinweis, Sebastian! Die Meinungen zu dieser Verordnung scheinen sich überall zu ähneln. :)

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