Linkwertig:
Details zur Pflichtablieferung an die Deutsche Nationalbibliothek
Vor einigen Tagen ist die Verordnung über die Pflichtablieferung von Medienwerken an die Deutsche Nationalbibliothek(pdf) in Kraft getreten, in welcher auch explizit elektronische Werke aufgeführt werden. Da die Details dazu, welche Pflichten man als Publisher z.B. eines Blogs hat, unklar sind, hat Benedikt Köhler bei der Deutschen Nationalbibliothek nachgefragt und nun die Antwort gebloggt:
-
Vieles ist weiterhin unklar.
-
“Sobald es um Themen geht, die von öffentlichem Interesse sind, greift die Verordnung. ” Das heißt, auch private Blogs können betroffen sein.
-
“Auch Widgets, Datenbanken und Kommentare wären als Bestandteile eines Blogposts ablieferungspflichtig. Wie man das technisch und rechtlich regeln will, ist mir völlig unklar. Der Nationalbibliothek aber anscheinend auch. “
-
Deutsche Sites, die ihre Inhalte nicht abliefern, können theoretisch abgemahnt werden.
Köhlers Fazit, dem ich mich anschließe:
Gibt es eigentlich gar keine Qualitätsanforderungen für die Verabschiedung von Verordnungen? Zumindest für das politische Feld “Internet” kann ich nichts dergleichen erkennen.
Hier erscheint von Montag bis Freitag ein ausgewählter Link zu einem gelungenen Text. Viel Spaß bei der Lektüre!













Artikel per Feed
Artikel per E-Mail
Artikel bei Twitter
Facebook-Seite

Paar Abmahnungen an so manchen Blogger wären sicher nicht schlecht.
Schade nur, dass es wieder nur die trifft, die sich auch um gute Artikel bemühen und nicht die 95% der Blogger, die nur ungeistige Sülze verfassen.
“…und (hat) nun die Antwort gebloggt:
*Vieles ist weiterhin unklar.”
;)
auch wunderschön dieser Satz:
“Wenn Sie jedoch themen- oder personenbezogene Informationen enthalten, die von öffentlichem Interesse sind, wie z. B. über Personen des öffentlichen Lebens oder über Kleintierzucht, sind sie sammelpflichtig.”
Kleintierzucht? Das betrifft dann wohl Annik Rubens;)
Ist tatsächlich schon mal jemand abgemahnt worden?
Wann genau ist denn diese Verordnung ueberhaupt anwendbar? Muss das Blog in Deutschland gehostet sein? Oder der Blogger in Deutschland wohnen? Oder wie?
Aktueller Artikel von RA Dr. Bahr zu diesem Thema
Danke für den Hinweis, Sebastian! Die Meinungen zu dieser Verordnung scheinen sich überall zu ähneln. :)