Tückische Fotolizenzen:
Haltbar bis 26. August 2010

Wolf-Dieter Roth, 12. September 2008 10:01 Uhr, 5 Kommentare Kommentare

Nicht alles, was gratis ist, ist auch umsonst: Mit vermeintlich kostenlosen Pressefotos kann man sich als Online-Journalist oder Blogger schnell teure Abmahnungen einfangen: Aufgrund begrenzter Nutzungsdauer der Lizenz.

Pressebilder bzw. deren Fotografen – etwa von Fotokameras und anderen neuen Geräten – sind üblicherweise vom Hersteller bezahlt und für den Berichterstatter kostenfrei. Bei Personenaufnahmen ist dies dagegen nicht immer der Fall.

Für gedruckte Zeitschriften ist dies auch kein Problem: Ist die Zeitschrift innerhalb der genehmigten zwei Jahre seit der Zurverfügungstellung des Fotos gedruckt, erschienen und verkauft worden, so ist dieser Regel Genüge getan. Restbestände dürfen dann auch noch nach drei Jahren verkauft werden, solange nichts nachgedruckt wird.

Völlig anders wird dies dagegen zur Zeit bei Aufnahmen für den online-Gebrauch gesehen:

Diese sind – ebenso wie “Ambienteaufnahmen”, also Aufnahmen mit Gerät und einer es benutzenden Person – nämlich teurer als reine Sachaufnahmen und schon aufgrund der Persönlichkeitsrechte meistens weiter eingeschränkt.

Auch reine Sach-Pressefotos dürfen nicht beliebig verwendet werden – so wird es kein Hersteller gerne sehen, daß sein Sonnencreme-Pressebild plötzlich unter der Überschrift “Sonne macht Hautkrebs” verwendet wird. Und wer für sein Privatblog einfach Pressebilder verwendet, kann auch Probleme bekommen, wenn er sie dort nicht zur Berichterstattung benutzt, sondern zum Beispiel, um einen Online-Shop zu bebildern.

Doch eine weitere Tücke wird unterschätzt: Die Zeitbegrenzung von Aufnahmen. Denn die Fotografen werden nach Nutzungsdauer bezahlt – ein Bild, das nur zwei Wochen benutzt werden darf ist billiger als eins, das 2 Jahre benutzt werden darf.

Wenn Bilder und Texte da dezent im Archiv verschwinden, werden sie zwar nicht so kritisch bewertet wie bei einem Featuren einer fünf Jahre alten Story auf der Startseite. Doch wenn ein Bild mit Zeitbeschränkung auf zwei Jahre nach den zwei Jahren noch online ist, dann wird schon mal abkassiert. Auch namhafte Online-Magazine hat dies finanziell schwer gebeutelt, denn nicht alle Content-Management-Systeme kennen eine Funktion, die Bilder mit einem Verfallsdatum versieht.

Von Sony zur Verfügung gestellte Bilder habe ich deshalb schon einmal völlig vermieden. Auch Arte-Pressebilder dürfen normalerweise nur 14 Tage verwendet werden – in diesem Fall gibt es für mich ein spezielles Abkommen, sonst wären Berichte online mit diesen Bildern gar nicht möglich.

Nun kommt Canon mit Zeitbegrenzungen: Nur bis 26. August 2010 dürfen die Ambiente-Bilder der neuen Canon 50D benutzt werden. Und auch nur in Afrika, Europa und Nahem Osten, Nicht in Asien, nicht in Amerika.

Wer den Text abschneidet, stimmt diesen Bedingungen zu. Aber nachdem ich nicht weiß, ob unser Praktikant am 25. August 2010 wirklich daran denkt, die Bilder aus diesem Beitrag zu löschen, lasse ich den Text lieber dran …

Dieser Beitrag wurde ursprünglich im Blog medienlese.com veröffentlicht. Im September 2009 wurden medienlese.com und netzwertig.com zusammengeführt.

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5 Kommentare

  1. BloggingTom
    schrieb am 12. September 2008 um 11:00 Uhr (#)

    Manchmal habe ich das Gefühl, dass die Firmen immer noch nicht verstanden haben, dass es das Internet gibt. Klar, aus Kostensicht ist es sicher komfortabel, Bilder mit einer beschränkten Nutzungslänge zu versehen. Wirklich praktikabel ist das Ganze in der Umsetzung dann aber irgendwie doch nicht.

  2. Mara
    schrieb am 12. September 2008 um 12:52 Uhr (#)

    Vielleicht ist das auch nur eine neue Form der Einnahmequelle (ratet mal für wen), nachdem andere Möglichkeiten zur Abmahnungen weggefallen sind.

  3. Jeeves
    schrieb am 12. September 2008 um 16:04 Uhr (#)

    “Manchmal habe ich das Gefühl, dass die Firmen immer noch nicht verstanden haben, dass es das Internet gibt.”

    Was hat das Internet damit zu tun?
    Nur, weil Webseiten noch immer oft & von vielen als “rechtsfreier Raum” benutzt wird, sind es Webseiten genauso wenig wie ein Buch, eine Zeitung, ein Film, der Straßenverkehr, usw.
    Offensichtlich verstehen viele das erst wenn sie mal selbst beklaut wurden. Wo steht Ihr Auto, BloggingTom?

  4. BloggingTom
    schrieb am 12. September 2008 um 16:09 Uhr (#)

    @Jeeves: Ähm, Mooooment! Mein Spruch, dass Firmen nicht begriffen hätten, dass es Internet gibt, bezieht sich nicht darauf, dass man im Netz tun und lassen kann was man will. Ich wollte im Gegenteil darauf hinweisen, dass sich die Firmen vielleicht etwas mehr mit dem Internet auseinandersetzen sollten, denn solche zeitlich beschränkten Nutzungslizenzen machen das Publizieren unnötig schwer.

    Was früher bei Printpublikationen noch kein Problem war, führt in Zeiten von Internet & Co. zu Schwierigkeiten. Ein Grund übrigens, dass ich solche Pressefotos, deren Nutzungsdauer zeitlich beschränkt ist, grundsätzlich nicht im Blog nutze.

    Muss ich nun immer noch sagen, wo mein Auto steht?

  5. Thomas Gigold
    schrieb am 12. September 2008 um 17:04 Uhr (#)

    Genau über dieses Thema hatte ich im Mai auch schon einmal geschrieben: http://medienrauschen.de/…tlichungszeitraeume/

    Sollte der Blogger sich fragen, wann Wordpress mit einem Plugin “eingebundene Bilder veröffentlichen bis …” kommt ;-)

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