Facebook vs. StudiVZ:
Klageschrift online abrufbar

Die Klageschrift von facebook gegen StudiVZ kann online eingesehen und als PDF runtergeladen werden. Ein erster Blick.

Die mit Anhängen 114 Seiten starke Klageschrift von facebook gegen StudiVZ enthält erwartungsgemäß viele Vorwürfe gegen StudiVZ, die deutschen Bloglesern seit langer Zeit bekannt sind. Erstaunlich dabei ist, wie detailliert facebook Bezug auf den Diskurs rund um StudiVZ in den deutschen Blogs nimmt.

In den nächsten Tagen werden sicher juristische Einschätzungen zur Klageschrift in den einschlägigen Lawblogs zu finden sein.

Ein paar Punkte, die bei einem ersten Blick auffallen:

-StudiVZ-Mitgründer Ehsan Dariani wird auf Seite 8 aus einem SpiegelOnline-Artikel von 2006 zitiert: “We may have oriented ourselves along the lines of the Facebook layout.” Darianis Aussagen werden noch an weiteren Stellen zitiert.

-Auf Seite 10 kommt in Punkt 35 zur Sprache, was ich bereits im ersten Artikel zur Klage angeführt hatte. Facebook verweist explizit auf die nicht gerade smarte Namensgebung bei einigen Stylesheets: “myfb” und “myfacebook”. Ebenso wird auf die damalige Fehlermeldung in StudiVZ hingewiesen, welche den Ordner “fakebook” offenbarte.

-Immer wieder wird auf deutsche Blogs verwiesen. Ein zusammenfassender Artikel von Karsten Wenzlaff und ein nicht mehr online erreichbarer Artikel von unfehlbar.net sind unter anderen als Anhang angefügt worden.

Mit massiver zeitlicher Verzögerung haben die deutschen Blogs jetzt nach dem Fall Bankhofer innerhalb kürzester Zeit ein weiteres Mal einen, so scheint es, massgeblichen Einfluss auf einen Vorgang von öffentlichem Interesse.

Die Klageschrift:

» Facebook, Inc. v. Studivz, Ltd – :: Justia Docs

(via Abgemahnt)

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