Linkwertig:
Google Analytics und deutsches Datenschutzrecht

Marcel Weiss, 9. Juli 2008 08:40 Uhr, 4 Kommentare Kommentare

Der Einsatz  von Google Analytics ist nach Meinung der Datenschutzbeauftragten von Schleswig-Holstein und Berlin in Deutschland rechtswidrig. Die Pressemitteilung dazu findet man hier.

Rechtsanwalt Henning Krieg über das deutsche Datenschutzrecht:

Das Beispiel Google Analytics zeigt erneut, dass es dringend auch einer Überarbeitung des Datenschutzrechts seitens des Gesetzgebers bedarf. Datenschutz ist überaus wichtig, und wird vor der immer noch zunehmenden Nutzung und Weiterentwicklung der «neuen Medien» nicht unwichtiger. Gleichzeitig gilt es, für die Anbieter von Diensten sinnvolle und praktikable Möglichkeiten zu schaffen und zu gewährleisten.

» kriegs-recht.de : Datenschützer: Google Analytics rechtswidrig

Hier erscheint jeden Morgen von Montag bis Freitag ein ausgewählter Link zu einem gelungenen Text. Viel Spaß bei der Lektüre!

» Weitere Meldungen lesen.

» Nächster Artikel: Lively: Googles neue virtuelle Räume
» Älterer Artikel: TwitterFlohMarkt: Ein Instant-Flohmarkt auf Twitter

» Drucken
» Merken/E-Mail

3 Kommentare zu diesem Artikel

  1. andreas

    schrieb am 9. Juli 2008 um 11:18 Uhr (#)

    Sorry, aber der Kommentar hinter dem Link ist nur billige Polemik ohne Argumente. Das Problem mit Google Analytics ist, dass es sich nicht um einen normalen Statistikdienst oder Logfiles handelt.

    a) Google Analytics ist seitenübergreifend.
    b) Über Google Log-ins lassen sich diese mit Personendaten und anderen Profilen auf Google-Webseiten in Verbindung bringen.
    c) Die Daten werden in Länder mit laxeren Datenschutzrichtlinien exportiert.

    Diese Kombination ist in Anbetracht der Youtube-Viacom-Entscheidung höchst bedenklich, v.a. weil die meisten Seitenbetreiber nicht über den Einsatz von Analytics informieren, obwohl sie dies gemäss Google-AGB müssten. Der deutsche Datenschutz mag zum Teil etwas überreguliert sein, insb. der Teil, dass man explizite Einwilligung zum Erheben von Logifles braucht, aber dies ist kein Freibrief für Datensammlungen à la Analytics.

  2. RH

    schrieb am 9. Juli 2008 um 18:05 Uhr (#)

    @1: ganz genau. Google sammelt über Analytics und Adsens sowie die hauseigene Suche enorm viele ‘Bewegungsdaten’, die ein umfassendes Profil ergeben. Einzelne Serverlogs ergeben kaum ein umfassendes Bild, jedoch die Sammlung vieler kleiner Pusselteile. Hier werden ungefragt Daten an Dritte weitergereicht, ohne das man Auskunft über Art, Umfang und Nutzung der Daten erhält. Von Anrecht auf Löschung mal ganz abgesehen. Ähnlich verhält es sich mit der IVW, die auf nahezu jedem grossen Portal tracken..

  3. hathead

    schrieb am 11. Juli 2008 um 11:37 Uhr (#)

    Na, haben wir wieder Sommerloch. Wenn ich mich recht erinnere sind die Datenschützer bisher jeden Sommer mit diesem Müll angekommen. Zunächsteinmal müsste mir mal einer die Handlungsanweisungen im Datenschutzrecht zeigen. Was man da darf und was nicht, ist wie üblich so schwammig geregelt, dass es man es auch hätte lassen können. Google Äußert sich im Adsense Blog dazu:
    http://adwords-de.blogspot.com/2008/07/datenschutz-bei-google-analytics.html

    Wenn man diesem Eintrag glauben darf verwendet Analytics ausschließlich aggregierte Daten. Mit dem sonstigen Müll kann man ohnehin nichts anfangen. Wenn die Menschen der Ansicht sind, dass man Ihr Surfverhalten nicht analysieren sollte, können sie ja JavaScript abstellen, ihre Cookies deaktivieren oder dem Internet einfach fern bleiben. Jeder Seitenbetreiber benötigt Statistiken. In der Regel werden dies auch externe sein, da das irgendwie beweiskräftiger ist.

    Im Übrigen wüsste ich mal gerne woher jemand überhaupt auf die Idee kommt, dass Google “extrem viele Bewegungsdaten” sammelt. Im Grunde ist es reine Spekulation. Auch wenn es zugegebenermaßen eine Naheliegende ist. Und jetzt lösch ich ganz schnell meine Cookies, damit Analytics mich bei meinem nächsten Besuch auf Netzwertig nicht als Wiederkehrenden Nutzer erkennt. Muuuuuuaaaaaahhhhaaaa… ;-)


1 Trackback

  1. Google Analytics unvereinbar mit Datenschutzgesetz | ICIcampus 2.0 - Internation Career Information
    (9. Juli 2008 12:03)

Einen Kommentar schreiben

Wir sind sehr an einer offenen Diskussion interessiert, behalten uns aber vor, beleidigende Kommentare sowie solche, die offensichtlich zwecks Suchmaschinenoptimierung abgegeben werden, zu editieren oder zu löschen. Mehr dazu in unseren Kommentarregeln.

 
blogoscoop slug