StudiVZ:
Vertragsstrafen für Fehlverhalten in den neuen AGBs

Michael Osl, 16. März 2007 11:25 Uhr, 0 Kommentare Kommentare

Die neuen AGBs von StudiVZ haben es in sich: Bei Fehlverhalten wie Angabe von falschen Daten, Anmeldung obwohl man kein Student ist (oder war) oder bei einer Doppelanmeldung soll der Benutzer eine Vertragsstrafe bezahlen und eine Unterlassungserklärung abgeben.

Besonders teuer werden “elektronische Angriffe” durch Hacker und Crawler - hier wird eine Vertragsstrafe von mindestens 6.000 Euro fällig, berichtet golem.de

Das law blog bezweifelt allerdings die Gültigkeit einer solchen Klausel.

Für “Hackangriffe” ist das noch einigermaßen nachzuvollziehen - Auch wenn diese nicht erfolgreich sind können diese durch erhöhte Serverlast hohe Kosten beim Betreiber verursachen, aber Vertragsstrafe und Unterlassungserklärung für falsche Benutzerdaten … finde ich doch etwas übers Ziel hinausgeschossen - wie wäre es einfach, in einem solchen Fall den Account zu löschen und gut ist?

Dieser Beitrag wurde ursprünglich im Blog zweinull.cc veröffentlicht. Im Mai 2008 wurden zweinull.cc und netzwertig.com zusammengeführt.

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